W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wiedereingliedeung auf einer anderen Station

L
Lululu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite als Pflegefachkraft im Altenheim und bin seit 9 Monaten Krank wegen Bourn Out. Im nächsten Monat beginne ich mit einer Wiedereingliederung. Da auf meiner Station wo ich fest arbeite schon eine Pflegefachkraft zur Wiedereingliederung ist, soll ich auf einer anderen Station die Wiedereingliederung machen. Darf mein Arbeitgeber dieses verlangen und habe ich ein Recht danach wieder auf meiner alten Station zu arbeiten.

88004

Community-Antworten (4)

E
Erbsenzähler

25.06.2015 um 09:12 Uhr

Hallo Lululu,

was steht genau in deinem Arbeitsvertrag? Eine bestimmte Station oder nur die Tätigkeit und keine feste Station?

Ohne diese Angaben können wir keine genaue Auskunft geben!

Dann kannst dir die Frage selber beantworten.

P
Pickel

25.06.2015 um 11:00 Uhr

Abgesehen von der rechtlichen Gewichtung: Du schreibst, dass auf deiner alten Station aktuell eine Wiedereingliederung schon stattfindet. Ich kann mir schon vorstellen, dass 2 Wiedereingliederungen auf einer Station die Station auch überfordern können.

Geht es dir denn tatsächlich um die Wiedereingliederung oder ist es vielmehr die Befürchtung um die Zeit "danach"?

G
gironimo

25.06.2015 um 11:24 Uhr

Zur Wiedereingliederung hat doch ein BEM-Gespräch stattgefunden - oder kommt noch. Da würde ich zur Rechtssicherheit genaueres vereinbaren - also was ist nach der Eingliederung usw.

Warum aber willst Du eigentlich nicht auf einer anderen Station arbeiten - wo doch die bisherige zum Bourn Out geführt hat? Kann doch auch eine Chance sein.

W
wölfchen

25.06.2015 um 13:18 Uhr

. . . sehe ich auch so, wie gironimo - zurück kommen und ins gleiche Hamsterrad einsteigen - dann ist der nächste Ausstieg vorprogrammiert. Ich sehe die andere Station auch eher als Chance, auch wenn Du verständlicherweise momentan über die Veränderung nicht glücklich bist . . .

Ihre Antwort