Erstellt am 23.06.2015 um 10:50 Uhr von ganther
wozu ein Facebookzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich sein soll erschließt sich mir nicht....
Erstellt am 23.06.2015 um 15:04 Uhr von Kölner
@ganther
Das ist dem Grunde egal!
@trabayo
Der AG tut sogar gut daran, diesen Kreis zu schliessen...
Erstellt am 23.06.2015 um 15:40 Uhr von gironimo
Ich tendiere auch eher dazu, direkt mit den Arbeitnehmern zu kommunizieren und nicht über eine Glasscheibe.
Ansonsten ist aber die Anwendung und Nutzung von technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 23.06.2015 um 16:49 Uhr von Globus
Ich bin ein wenig entsetzt...
Normalerweise sind BR doch auch so eine Art Datenschützer - sie wollen nciht dass personen bezogene Daten von AN gesammelt werden usw usw usw... und nun geht ein BR hin und unterhält sich bei Facebook mit AN über Dinge des Arbeitslebens???
Na, sagt mal, geht es noch?
Sorry, dafür habe ich null Verständnis!!!
Erstellt am 23.06.2015 um 21:16 Uhr von Hoppel
@ trabayo
Ist ja schön, dass Du Deine Freistellung dafür nutzt in einem sozialen Netzwerk Fragen zu stellen und auch noch Fragen zu beantworten ...
Gehe ich recht in der Annahme, dass ein Großteil dieser so interessanten Berichte weder etwas mit eurem Betrieb noch mit ERFORDERLICHER BR-Arbeit zu tun haben?
DU bist freigestellt, um DEINE Arbeitszeit für erforderliche BR-Arbeit für/in eurem Betrieb zu machen und nicht dafür, Dich in z.B. Facebook zu vergnügen.
Erstellt am 23.06.2015 um 21:33 Uhr von DummerHund
Fünf Antworten denen ich mich zwar im Grunde anschliesse, die aber nicht die eigentliche Frage beantwortet.
Die Antwort muss heissen; nein der AG kann nicht von heute auf morgen sagen dukannst das Internert nicht mehr nutzen. Noch weniger kann er einzelen Seiten ausgrenzen.
Dies geht nur per BV oder Arbeitsvertraglich.
Schwer wird es allerdings im vorliegendem Fall für den AG zu beweisen das der Fragesteller diese Frage- Antwort Plattform zu seinem privatem Vergnügen benutzt. Hier wäre im Streitfall nicht das BRM sondern der AG in dr Beweispflicht.
Alles andere hier sind persönliche Befindlichkeiten und dienen nicht zweckmäßig zur Antwort.
Erstellt am 23.06.2015 um 22:31 Uhr von Melissa
Lieber Kollege,
ich gehe doch jetzt (hoffentlich) recht in der Annahme, dass man auch GW Kollegen kritisieren darf.
Wenn nicht, bin ich dennoch so frech es einmal zu machen.
1. Wir sind hier nicht in einem „ich Frage und du gibst mir nur die richtige Antwort“ Forum.
In einem Forum dürfen auch persönliche Sichtweisen zur Diskussion stehen. Machen doch gerade diese, den Flair dieses Forums aus.
2. Neben der Frage zu einem Thema wurde auch der Wunsch zur Mitteilung div. Sichtweisen geäußert. Und genau dem haben die Kollegen hiermit entsprochen.
Auch ist es nicht richtig, dass dadurch die Frage nicht beantwortet wurde. Diese lässt sich durchaus davon ableiten.
3. Auch du hast die Frage nicht beantwortet. Die lautet nämlich ganz einfach "Ja". Ja, er darf es nicht nur, er sollte es sogar verbieten.
4. Auch das von dir hier Dargestellte, ist keine Antwort im Sinne der Fragestellung, sondern eine Fallbeschreibung.
Und abschließend möchte ich behaupten, dass es sich hier um keine persönlichen Befindlichkeiten handelt, sondern eher um eine jedem BR durch Gesetz auferlegte Pflicht, nicht nur so zu denken, sondern auch so zu handeln.
Erstellt am 24.06.2015 um 09:34 Uhr von ganther
DummerHund
das ist gefährliches Halbwissen
Erstellt am 24.06.2015 um 11:59 Uhr von seesee
Konsequenterweise dürften Betriebsräte dann auch dieses Forum während der Arbeitszeit bedienen... auch das ist eine Art Soziales Netzwerk, oder?
Erstellt am 24.06.2015 um 12:13 Uhr von Kölner
Ja. Das sehe ich ähnlich!