Erstellt am 13.03.2006 um 22:10 Uhr von w-j-l
Der BR als Super-Admin? was willst Du denn genau???
Erstellt am 13.03.2006 um 22:22 Uhr von McBurn
Nein, kein Sper-Admin. nur nachschauen ob die Daten vom Betriebsdatenerfssungssystem personenbezogen ausgewertet werden.
Oder ob Telefonnummern der Mitarbeiter für alle Nutzer des jeweiligen Gruppenlaufwerks zugänglich sind.
Erstellt am 13.03.2006 um 22:48 Uhr von Fayence
@McBurn
Was die Auswertungsmöglichkeiten betrifft, wird Dir der Zugriff auf´s Netzwerk gar nichts bis sehr wenig nützen.
Oder gibt es bei Euch keine lokalen Laufwerke? Oder keine geschützten Bereiche? Oder, oder...
Erstellt am 13.03.2006 um 22:48 Uhr von w-j-l
Also üblicherweise macht man da unter Heranziehung des §87(1) Nr.6 eine Betriebsvereinbarung, in der man auch die Kontrollrechte des BR festlegt. Das stehen dann solche Geschichten in der Regel drin.
Bei uns heißt es in der GBV für das Verwaltungssystem (Nicht SAP) an solchen Punkten immer:
"Der BR kann sich die Einhaltung an selbstgewählten Beispielen erläutern lassen"
Damit kann man viel anfangen, und häufig auch noch 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen indem man durch geeignete Beispiele auch inhaltliche Informationen bekommt. Diese Regelung ist bei uns Einigungsstellen-geprüft.