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Netzwerk Administrator mit Zugriff auf Dateien der Geschäftsführung im Betriebsrat?

A
Arbeitnehmer
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb gibt es momentan keinen Betriebsrat. Wir möchten aber eine Wahl initiieren. Diese könnte aber wegen zu wenigen Kandidaten scheitern, da sich einige potenzielle Kandidaten mit der Begründung 'ein Netzwerk-Administrator mit Zugriff auf sämtliche Dateien der Geschäftsführung daf nicht in den Betriebsrat gewählt werden' nicht aufstellen lassen würden (Anfrage im Vorfeld). Ist diese Aussage korrekt? Gibt es hierzu etwas im Gesetzestext oder evt. ein entsprechendes Gerichtsurteil?

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Community-Antworten (2)

K
Kurzarbeiter

23.06.2011 um 13:03 Uhr

Diese Aussage ist nicht korrekt!! Aber doch ganz einfach einmal im Gesetz nachlesen, dann kann man lesen wer wählen darf und wer gewählt bzw. nicht gewählt werden darf/kann. Man kann sich auch einfach an die Gewerkschaft wenden, dort bekommt mam Rat und Hilfe

B
BRVLH

23.06.2011 um 13:35 Uhr

klick auch einfach mal hier auf der Seite auf den Button "Betriebsratswahl", der ist der letzte rechts dort findest du alles was man zu Wahl braucht und wissen muss oder folge diesen Link.

http://www.betriebsrat.com/betriebsratswahl

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