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Rechte es Betriebsarztes

L
lolium
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unsere Betriebsarzt hat eine Mitarbeiterin von uns dazu "genötigt" sich auf Ringelröteln testen zu lassen, da sie im gebärfähigen Alter sein.

Darf er das? Ich konnte nichts darüber finden.

Viele Grüße

2.16608

Community-Antworten (8)

P
Pickel

23.06.2015 um 10:21 Uhr

Nötigung ist in Deutschland strafbar. Aber da niemand hier weiß, was du mit "Nötigung" meinst, kann dir auch niemand hier helfen.

D
Dezibel

23.06.2015 um 10:28 Uhr

Na, er hat ihr sicher mit vorgehaltener Kalaschnikow ordentlich Dresche angeboten, wenn sie da nicht mitmacht ... Ups ...

G
gironimo

23.06.2015 um 11:19 Uhr

Was hätte diese Untersuchung mit der Arbeit zu tun? Und wer hat dann tatsächlich die Untersuchung durchgeführt?

P
Pjöööng

23.06.2015 um 12:57 Uhr

Das Ziel dieses ärztlichen Handelns erschließt sich mir nicht. Grundsätzlich sind ja nur drei Ergebnisse möglich:

  • Sie ist bereits immunisiert: ok

  • Sie ist aktuell erkrankt: Dann sollte sie vermeiden genau jetzt schwanger zu werden. (

  • Sie ist bisher nicht immunisiert: Ja und? Soll sie sich deshalb jetzt infizieren lassen?

Aber ich denke dass noch eine andere Teilnehmerin in ihrer stets fröhlichen Art zu diesem Thema etwas beitragen kann. (Und unser Fachmann für die kritischen Tage der Frau sicherlich auch...)

I
IInonameII

23.06.2015 um 14:41 Uhr

unsere gebärfähigen MA werden auch regelmäßig zum Betriebsarzt geschickt um ihren Immunstatus testen zu lassen. Das ist wichtig, falls mal so eine Krankheit, gegen die kein Immunschutz besteht, in der Einrichtung auftritt in der die MA arbeitet. Wenn die schwangere MA keinen Immunschutz hat, darf sie dort nicht arbeiten. Sie erhält dann ein Beschäftigungsverbot in dieser Einrichtung für diese Zeit. Zur Blutabnahme gezwungen werden dürfen sie aber nicht, denn wenn der Arzt ihr Blut abnimmt ohne ihr Einverständnis ist das Körperverletzung.

L
lolium

23.06.2015 um 15:31 Uhr

ich gehe natürlich davon aus, dass die Mitarbeiterin natürlich nicht mit Körpergewalt dazu genötigt wurde sich Blut abnehmen zu lassen, sondern eher nach dem Motto: " das muss jetzt aber so sein.." Unabhängig davon, wie wichtig oder sinnvoll es ist den Immunstatus eines MA zu erfassen, bleibt die Frage, ob es sich um eine Pflicht-, oder Angebotsuntersuchung handelt?

I
IInonameII

23.06.2015 um 16:23 Uhr

...bei uns ist es für den AG Pflicht diese anzubieten und für den AN ein Angebot diese anzunehmen.

G
gironimo

23.06.2015 um 18:11 Uhr

Es kommt eben auf den Betrieb und die Art der Tätigkeit an.

Ansonsten aus meiner Sicht - es besteht freie Arztwahl. Ich muss mich nicht von einem Werksarzt untersuchen lassen. Selbst wenn eine Tätigkeit bestimmte Untersuchungen erfordern, reicht die Vorlage eines Attestes / Bescheinigung eines entsprechend qualifizierten Mediziners.

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