Erstellt am 23.06.2015 um 08:21 Uhr von Pickel
Nötigung ist in Deutschland strafbar.
Aber da niemand hier weiß, was du mit "Nötigung" meinst, kann dir auch niemand hier helfen.
Erstellt am 23.06.2015 um 08:28 Uhr von Dezibel
Na, er hat ihr sicher mit vorgehaltener Kalaschnikow ordentlich Dresche angeboten, wenn sie da nicht mitmacht ...
Ups ...
Erstellt am 23.06.2015 um 09:19 Uhr von gironimo
Was hätte diese Untersuchung mit der Arbeit zu tun?
Und wer hat dann tatsächlich die Untersuchung durchgeführt?
Erstellt am 23.06.2015 um 10:57 Uhr von Pjöööng
Das Ziel dieses ärztlichen Handelns erschließt sich mir nicht. Grundsätzlich sind ja nur drei Ergebnisse möglich:
- Sie ist bereits immunisiert: ok
- Sie ist aktuell erkrankt: Dann sollte sie vermeiden genau jetzt schwanger zu werden. (
- Sie ist bisher nicht immunisiert: Ja und? Soll sie sich deshalb jetzt infizieren lassen?
Aber ich denke dass noch eine andere Teilnehmerin in ihrer stets fröhlichen Art zu diesem Thema etwas beitragen kann. (Und unser Fachmann für die kritischen Tage der Frau sicherlich auch...)
Erstellt am 23.06.2015 um 12:41 Uhr von IInonameII
unsere gebärfähigen MA werden auch regelmäßig zum Betriebsarzt geschickt um ihren Immunstatus testen zu lassen. Das ist wichtig, falls mal so eine Krankheit, gegen die kein Immunschutz besteht, in der Einrichtung auftritt in der die MA arbeitet.
Wenn die schwangere MA keinen Immunschutz hat, darf sie dort nicht arbeiten. Sie erhält dann ein Beschäftigungsverbot in dieser Einrichtung für diese Zeit.
Zur Blutabnahme gezwungen werden dürfen sie aber nicht, denn wenn der Arzt ihr Blut abnimmt ohne ihr Einverständnis ist das Körperverletzung.
Erstellt am 23.06.2015 um 13:31 Uhr von lolium
ich gehe natürlich davon aus, dass die Mitarbeiterin natürlich nicht mit Körpergewalt dazu genötigt wurde sich Blut abnehmen zu lassen, sondern eher nach dem Motto: " das muss jetzt aber so sein.."
Unabhängig davon, wie wichtig oder sinnvoll es ist den Immunstatus eines MA zu erfassen, bleibt die Frage, ob es sich um eine Pflicht-, oder Angebotsuntersuchung handelt?
Erstellt am 23.06.2015 um 14:23 Uhr von IInonameII
...bei uns ist es für den AG Pflicht diese anzubieten und für den AN ein Angebot diese anzunehmen.
Erstellt am 23.06.2015 um 16:11 Uhr von gironimo
Es kommt eben auf den Betrieb und die Art der Tätigkeit an.
Ansonsten aus meiner Sicht - es besteht freie Arztwahl. Ich muss mich nicht von einem Werksarzt untersuchen lassen. Selbst wenn eine Tätigkeit bestimmte Untersuchungen erfordern, reicht die Vorlage eines Attestes / Bescheinigung eines entsprechend qualifizierten Mediziners.