Erstellt am 21.08.2006 um 22:53 Uhr von Rollie
der Mitarbeiter ist weder verpflichtet, einer Blutprobe zuzustimmen, sofern es nicht im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen notwendig ist, noch müßte er den Betriebsarzt von seiner Schweigepflicht entbinden.
Was allerdings nicht heißen muß, das der AN keine arbeitsrechlichen Konsequenzen befürchten müßte.
Erstellt am 21.08.2006 um 23:46 Uhr von Fayence
Sanny,
ich denke, dieser Link wird Euch weiterhelfen. Prinzipiell finde ich es richtig, diese Problematik zu thematisieren und nicht einfach die Augen zu verschliessen.
http://www.mch.de/dwd/mch/bilder/media39119.pdf#search=%22verdacht%20auf%20alkoholmissbrauch%20im%20betrieb%22
Erstellt am 21.08.2006 um 23:51 Uhr von Rollie
Das ist richtig, allerdings auch, das im Falle, das der Verdacht auf Sucht besteht, neben Unterstützung konsequentes Handeln angesagt ist.
Erstellt am 21.08.2006 um 23:59 Uhr von Fayence
Komm, wir geben uns noch ein bisschen gegenseitig Recht! :-))
Deine Meinung wird in diesem Link übrigens sehr gut gestützt...
Erstellt am 22.08.2006 um 00:05 Uhr von Rollie
:-)),
ich bezog mich dabei allerdings weniger auf die linkgestützte Unterstützung, als auf Erfahrung mit suchtgefährdeten AN.
Erstellt am 22.08.2006 um 00:10 Uhr von Brazzo
@ von Rollie
>> der Mitarbeiter ist weder verpflichtet, einer Blutprobe zuzustimmen, sofern es nicht im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen notwendig ist, noch müßte er den Betriebsarzt von seiner Schweigepflicht entbinden.<<
Absolut richtig
>>Was allerdings nicht heißen muß, das der AN keine arbeitsrechlichen Konsequenzen befürchten müßte. <<
Das verstehe ich nicht. Wofür will man einen Arbeitnehmer belangen, wenn man ihm nichts nachweisen kann.
Ferner hat der BR ein absolutes MBR zwecks Besuch beim Betriebsartzt.
Mein Tipp: Sofort mit dem Arbeitnehmer als BR sprechen und versuchen herauszubekommen, ob der Betroffene ein Alkoholproblem hat. Ich weis, dass viele versuchen dieses zu leugnen. Ich habe selbst solche Gespräche geführt und habe die Erfahrung gemacht, dass fast alle nicht die Wahrheit gesagt haben. Als ich denen aber offen und ehrlich berichtet hatte, dass ich als BR nur dann ihnen behilflich sein könne, wenn sie mir die Wahrheit sagen, bekam ich auch oft prompt die zugeständnisse.
Meine weitere Vorgehensweise war die, dass ich jemanden kenne, der bei den Guttemplern ( Selbsthilfegruppe ) als Vors. agiert und er mir eine Therapiestelle vermittelte.
in der Juristerei ist einer, der sich dazu bekennt und willig ist eine Therapie zu machen, als positive Prognose einzustufen und somit nicht kündbar.
Besucht jemand eine Therapie und wird später wieder rückfällig,
so hat er diesbezüglich seinen Schutz beim AG verwirkt.
( Alkoholismus ist als eine Krankheit anerkannt )
Gruß Brazzo
Erstellt am 22.08.2006 um 00:12 Uhr von Fayence
;-)))
Wenn sich dann die linkgestützte Unterstützung mit Deiner Erfahrung in der Unterstützung unterstützensbedürftiger AN deckt, hätte Sanny ein Maximum an unterstützenden Anworten erhalten!
Nacht!
Erstellt am 22.08.2006 um 00:23 Uhr von Rollie
@Brazzo,
eine Vermutung auf Alkoholmißbrauch kommt ja nicht von ungefähr und wird sich ggf. wiederholen. Daher denke ich, kann der AG handeln, vergleichbar einer Verdachtskündigung, und ggf. den An Abmahnen. es liegt dabei natürlich auch etwas am betroffenen AN, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unterstützend zu entkräften. Das scheitert allerdings leider häufig an der Tatsache, wie du richtig bemerktest, "Ich weis, dass viele versuchen dieses zu leugnen", also dem eigenen Eingeständnis für das Erkennen des Problems.
Ich denke mal, das Handeln der Beteiligten, einschließlich des BR's ist seitens des AG's allein schon aus Sicht der Fürsorgepflicht notwendig.
Erstellt am 22.08.2006 um 06:09 Uhr von betriebsratten
Hallo zusammen...spielt es dabei möglicherweise eine Rolle, dass es Berufe und Beschäftigungen gibt, in denen eine Abstinenz im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist? Kenne sowas von zivilem Wachpersonal auf NATO Stützpunkten, Verkehrspiloten, Fluglotsen etc.
Dann siehts ein wenig anders aus
Erstellt am 22.08.2006 um 08:25 Uhr von Rollie
Gut, aber es dürften sich anders herum kaum Berufe finden dürfen, wo der Genuß ausdrücklich erlaubt ist :-)
Erstellt am 22.08.2006 um 08:46 Uhr von Frank B.
Kann und darf ein Betriebsarzt eigentlich ein Blutentnahme zur Alkoholkontrolle durchführen?
Die Ansätze von Brazzo sind in etwa auch die, welche mir in Erinnerung sind.
Erstellt am 22.08.2006 um 08:51 Uhr von Rollie
Sicherlich nicht ohne Einwilligung des Betroffenen. So etwas ist m.E. nur durch gesundheitsämter möglich, z.B. im Rahmen von Gesetzen (Seuchen, ansteckende Krankheiten).
Erstellt am 22.08.2006 um 08:53 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Auch bei weiteren Berufsgruppen gibt es Alkoholverbote! Alleine die BG's machen keinen Hehl daraus, dass sie ein generelles Alkoholverbot präferieren.
@Frank B.
In Deutschland muss noch niemand seine eigene Schuld beweisen!
@Sanny
Der AN müsste auch nicht dem "Dräger-Schnelltest" zustimmen. Es reicht allerdings manchmal der "verifizierbare Verdacht von einem Vorgesetzten und einem Zeugen" damit sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben.
Erstellt am 22.08.2006 um 12:11 Uhr von Frank B.
Danke Kölner, ich wusste das du mir die Wahrheit ins Gesicht schmetterst. Nur, habe ich was anderes behauptet?
Erstellt am 22.08.2006 um 12:20 Uhr von Kölner
@Frank B.
Ich wollte Dich nur ergänzen...
Erstellt am 22.08.2006 um 18:17 Uhr von tramdriver
Kaum lese ich heute früh über den Thread und lade mir anschliessend noch das pdf von Fayence herunter, kommt heute in unserer BR-Sitzung genau dieses Thema auf den Tisch. Ich kann es gar nicht glauben.
Konkret: Ein Kollege scheint regelmässig und exzessiv zu trinken, dabei macht er in seiner Arbeit Fehler, die er entweder selbst zu vertuschen versucht oder die andere Kollegen dann ausbügeln dürfen. Die Fehler häufen sich in letzter Zeit. Der Vorgesetzte sucht gerade das Gespräch mit dem Kollegen und hat vorher noch den BR um Rat gefragt (eher eine Seltenheit bei unserem Unternehmen).
In der anschliessenden Diskussion auf der BR-Sitzung kamen wir auch auf das Thema Betriebsvereinbarung, ich hatte ja zufällig das Material zur Hand, auf welches Fayence hingewiesen hat.
These einiger BR-Kollegen: Bloss keine BV abschliessen, sonst schaffen wir womöglich einen Kündigungsgrund gegenüber den Mitarbeitern; alles weitere wird schliesslich durch das Gesetz geregelt.
Ich bin augenblicklich gespaltener Meinung. Der AG hat die Fürsorgepflicht, nicht der BR. Ist es sinnvoll, in "vorauseilendem Gehorsam" eine BV vorzuschlagen? Sollen wir auf den AG warten?
Erstellt am 22.08.2006 um 18:28 Uhr von Rollie
Ich denke mal, die Thematik Sucht bzw. hier Alkohol geht viele an, also AG, BR, Betroffener etc.
Daher halte ich eine BV, die das Thema regelt nicht für unbedingt falsch. Die betroffenen Mitarbeiter kennen den Standpunkt und die Konsequenzen.
Ich denke, einen Mitarbeiter mit einem Suchtproblem, der sich nicht helfen lassen will, kann man als BR nicht schützen, in dem man sich der Verantwortung entzieht durch Verzicht einer Betriebsvereinarung.
Erstellt am 22.08.2006 um 18:30 Uhr von Kölner
@tramdriver
Eine vernünftige, durchdachte und struktuierte BV lässt allen Gestaltungsraum zu, den ein betroffener AN und das UN braucht.
Das soll heissen:
Es kann nur besser werden mit einer vernünftigen BV. Die Ängste, die Euer BR hat, sind meines Erachtens keine - denn alles was im Moment der AG macht kann - bösartig - mit Willkür bezeichnet werden.
Erstellt am 22.08.2006 um 19:08 Uhr von s.f.h.
Ergänzung:
Eine BV darf keine eigenständigen Gründe für Kündigungen liefern. Soll heißen, gesetzliche Kündigungsgründe können durch eine BV nicht aufgeweicht werden. Die Befürchtungen sind also so nicht gerechtfertigt.
Erstellt am 22.08.2006 um 19:21 Uhr von Fayence
Ich würde die Akzeptanz einer solchen "BV" vorbereiten!
Beispielsweise das Thema "Alkohol / Sucht" im Rahmen einer Betriebsversammlung aufgreifen.
Oder, wie es bei uns praktiziert wird, unterschiedliche Monate unter jeweils ein "Gesundheits" Motto stellen und dazu Aktionen / Informationen anbieten.
Den KollegInnen direkt und unvorbereitet eine solche BV vorzusetzen, davon halte ich persönlich nichts!
Nur eines würde ich als BR nicht tun, auf den AG warten!
Erstellt am 23.08.2006 um 09:54 Uhr von tramdriver
Die Antworten sind vernünftig und ich kann auch selbst keinen Unsinn darin erkennen, eine solche BV abzuschliessen.
Was die "zusätzlichen" Kündigungsgründe angeht, läuft die Argumentation der Gegner derzeit wiefolgt: Mit einer BV würde man den Alkohol komplett verbieten; der Gesetzgeber verbietet ihn nicht grundsätzlich. Also würde man dem AG mit der BV einen zusätzlichen Kündigungsgrund liefern, wenn der Mitarbeiter z.B. in der Mittagspause zum Essen ein Bier trinkt.
Der Vorschlag von Fayence ist sicherlich am besten. Ich werde erstmal weiter im BR trommeln und wenn dort die Mehrheit überzeugt ist, kann man sicher auch nach draussen gehen.