Unser AG möchte bei einem MA eine Blutprobe durch den Betriebsarzt veranlassen. Es steht der Verdacht des Alkoholmissbrauches im Raum. Unser MA hat den Bluttest verweigert.
Hätte er diesen Test durchführen lassen müssen?

Wie sieht es dann mit der Schweigepflicht des Betriebsarztes aus?

Inwiefern muß der Betriebsarzt den AG über diesen Test,bzw.über das Ergebnis informieren?