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schlecht,falsch Beraten

S
Spickezwei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

was würdet ihr machen, wenn euch euer Anwalt (schlecht, falsch) beraten hat ? Habe Ihm meine Ergänzung meines Arbeitsvertrages vorgelegt. Antwort per Email --> kann ich problemlos Unterschreiben.

Die Ergänzung enthält einen Verstoß gegen §4ArbZG

1.51907

Community-Antworten (7)

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Globus

21.06.2015 um 09:05 Uhr

Na, wenn es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen das ArbZG ist, dann kannst / konntest du das auch unterschreiben - ganz ohne Probleme wird es wohl nicht ablaufen, aber sei es drum... Worum geht es denn eigentlich? Nur mal so - bin neugierig...

Nachtrag: Was steht in dem Nachtrag genau?

H
Hoppel

21.06.2015 um 10:55 Uhr

@ Spickezwei

Fragt sich nur, was Du unter einem Verstoß gegen das ArbZG verstehst ...

Sollte der AG die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen gem. § 4 ArbZG nicht gewähren wollen, würde mich das schwer wundern.

G
gironimo

21.06.2015 um 11:42 Uhr

Auch wenn die Herren Rechtsanwälte immer so tun .....

eine Garantie hat man jedenfalls nicht. Bekanntlich gilt: Zwei Anwälte = Drei Meinungen (unabhängig vom Inhalt des Vertrages)

S
Spickezwei

22.06.2015 um 17:38 Uhr

@ Hoppe

die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen gem. §4 ArbZG werden schon gewährt, aber leider zu spät. Welche Folgen kann das für den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber haben ?

MfG

S
stehipp

22.06.2015 um 18:53 Uhr

@Spickezwei

Ich bin jetzt kein Jurist, aber irgendwo habe ich mal gelernt, dass im Arbeitsvertrag, gilt auch für irgendwelche Nachträge, nichts stehen darf, was gegen gültiges Recht verstößt.

Wenn dort also steht, dass Du die Pausen erst später als gesetzlich vorgeschrieben machen darfst, ist dieser Passus schlichtweg nichtig. Da die meisten Verträge eine sog. "Salvatorische Klausel" haben, aber auch nur der Passus und nicht der ganze Arbeitsvertrag.

Ich würde bei meinem Rechtsanwalt mal nachfragen, ob er da was übersehen hat und dann den Arbeitgeber dezent drauf hinweisen.

G
Globus

22.06.2015 um 19:59 Uhr

warum wurde der Nachtrag (und vor allem wann) überhaupt gemacht?

H
Hoppel

22.06.2015 um 21:39 Uhr

@ Spickezwei

"die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen gem. §4 ArbZG werden schon gewährt, aber leider zu spät. Welche Folgen kann das für den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber haben ?"

Folgen für den AN sehe ich nicht, aber dem AG könnte/würde ein Bußgeld drohen, so die Gewerbeaufsicht kontrolliert.

Was verstehst Du unter "die Pausen werden zu spät gewährt"?

Sechs Stunden darf am Stück gearbeitet werden, dann sind aber 30 Minuten fällig!! Ich mag aber nicht glauben, dass ein AG so blöd ist, einen Verstoß gegen den § 4 ArbZG auch noch im AV festzuhalten. Greifen bei Euch ggf. abweichende Regelungen gem. § 7 ArbZG?

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