Erstellt am 20.01.2014 um 13:22 Uhr von Oblatixx
Ja, er bezahlt fürs arbeiten und nicht fürs telefonieren und surfen ...
Erstellt am 20.01.2014 um 13:24 Uhr von Kölner
...man kanns aber als BR ausgestalten. Das Verbot meine ich!
Erstellt am 20.01.2014 um 14:25 Uhr von schmitti
Betriebsrat hat bei Handyverbot keine Mitbestimmung
Das LAG Rheinland-Pfalz hat einem Betriebsrat die Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bzgl. der Privatnutzung von Handys während der Arbeitszeit versagt, nachdem der Arbeitgeber in einem Altenpflegeheim ein Handyverbot ausgesprochen hatte.
Bisher war in dem Altenheim mit etwa 100 ArbeitnehmerInnen die Nutzung von Handys während der Arbeitszeit erlaubt gewesen. Plötzlich gab es seitens des Arbeitgebers eine neue Dienstanweisung, die ein Nutzungsverbot für Handys beinhaltete. Der Betriebsrat wurde dazu nicht angehört und klagte sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitsamt Unterlassungsanspruch ein. Das LAG Rheinland-Pfalz wies die Klage mit Beschluss vom 30.10.2009 ab (Az.: 6 TaBV 33/09).
Die Begründung, die auszugsweise unter kostenlose Urteile.de zu lesen ist, klingt befremdlich: Es gehöre zu den „selbstverständlichen Pflichten eines jeden Mitarbeiters, während der Arbeitszeit das Handy weder aktiv noch passiv zu nutzen“. Für eine Zustimmung des Betriebsrats bestehe daher keine Veranlassung.
So einfach ist das aber nicht. Zwar ist es gängige Meinung in der Literatur, dass - verbietet der Arbeitgeber die private Nutzung von Handys und Telefonen - der Betriebsrat nicht mitzubestimmen hat. Wird aber die Nutzung von Handys im Betrieb generell erlaubt, kann der Betriebsrat sehr wohl über die Frage des „wie“ gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmen. Die Problematik ist vergleichbar mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Unterhaltung von Sozialeinrichtungen. Der Betriebsrat hat hier auch nicht über die Frage mitzubestimmen, ob der Arbeitgeber sich für die Einrichtung einer bestimmten Sozialeinrichtung entscheidet. Tut er dies aber, ist die Mitbestimmung des Betriebsrats über die Frage des „wie“ eröffnet.
Die Begründung des Gerichts, dass Handys während der Arbeitszeit nicht genutzt werden dürften, sei für ArbeitnehmerInnen und Betriebsrat selbstverständlich, ist daher irreführend. Sie lenkt von der Tatsache ab, dass es sehr wohl die Möglichkeit gibt, Handynutzung im Betrieb zu erlauben, die dann auch die Mitbestimmung des Betriebsrats mit sich bringt.
Erstellt am 20.01.2014 um 17:59 Uhr von Globus
Hmmm, schade dass Kölner nicht direkter wurde...
Also, er kann verbieten wärend der Arbeitszeit das Handy zu benutzen. Im Sinne von "Werksspionage" eventuell sogar es mit sich zu führen oder "an" zu haben, aber selbst sowas sollte er nciht ohne BR regeln...
Ein generelles "Handydabeihabenundan Verbot" wird er nur einseitig aussprechen können, wenn es in der Natur des Betriebes nicht anders geht - da muß sich dann aber jeder dran halten, auch er... und das besagen dann andere Gesetze oder Verordungen oder oder oder...
Erstellt am 20.01.2014 um 18:03 Uhr von Tommyh
Na wo du das Handy dabei haben Verbot her nimmst in einem normalen Produktionsbetrieb musst Du mir jetzt aber mal erklären!
Erstellt am 20.01.2014 um 18:28 Uhr von Globus
"normaler Rüstungsproduktionsbetrieb" :-D oder eine Produktionsbetrieb in Hafenanlagen oder oder oder...
Und glaub mal nicht, dass in lebensmittelproduktionsbetrieben, Fotos oder videos gemacht werden dürfen - und gerade mit der heutigen technik...
Erstellt am 20.01.2014 um 18:38 Uhr von Kölner
..man muss dann die Erreichbarkeit klären. ZB für Notfälle.
Erstellt am 20.01.2014 um 18:40 Uhr von Snooker
@Globus
In einem Lebensmittelproduktionsbetrieb ist nach deiner Aussage so nicht ganz richtig. Wie Du weisst habe ich 10 Jahre in einem solchen gearbeitet. Auch war es gang und gebe dort auch mit Handys mal schnell ein Foddo machen.
Erstellt am 20.01.2014 um 18:57 Uhr von Globus
genau kölner...
genau snooker - wenn aber dein AG damals gewollt hätte....
Erstellt am 20.01.2014 um 19:08 Uhr von Nubbel
klar kann der arbeitgeber das. du sagst: hey ich möchte meine arbeitskraft verkaufen.
der arbeitgeber sagt: kauf ich.
wenn man geld fürs telefonieren will, hilft vll ein callcenter
Erstellt am 20.01.2014 um 19:27 Uhr von Snooker
Dann hätten wir auch das mitführen und telefonieren mit Diensthandys ganz stark eingegrenzt. Das ging mir eh immer am Stift das ständig im Pausenraum die Diensthandy bimmelten wenn die Leute Pause hatten. Und wir konnten mit unseren Argumenten seiner Zeit sehr überzeugend sein. Ich denke auch das sollte Dir noch in Erinnerung sein.
Erstellt am 20.01.2014 um 19:34 Uhr von Globus
Pausenraum? Diensthandy? hmmm, war da nciht was???
Erstellt am 20.01.2014 um 21:20 Uhr von Tommyh
Na wenn du es nicht benutzen darfst kannst ja auch kein Foto machen aber das Verbot dein Handy bei Dir zu tragen in einem normalen Produktionsbetrieb wer will Dir das auferlegen? Handyverbot im Pausenraum da ist ja wohl der Br in der Mitbestimmung !
Erstellt am 20.01.2014 um 21:52 Uhr von Oblatixx
Und wenn ihr euch alle mal wieder auf die Frage konzentrieren würdet?
Es geht nicht um die Mitbestimmung, wenn es erlaubt wird!
Es wird verboten. Aus, Ende der Fahnenstange.
Und es ging nicht um die Pause, die eh dem AN gehört.
Erstellt am 20.01.2014 um 22:24 Uhr von Globus
schnief, früher hat man mich hier verstanden....
cih habe von Diensttelefonen im Pausenraum gesprochen wben gerade... war da nciht noch was?
Hmmm Fragen über Fragen....
ich meine allerdings, also wenn ich meine alten gehirnwindungen mal so durchkräusel... ach was war denn da... hmmm
haben diensttelefone da was zu suchen? wieder Fragen über Fragen... ich komme gar nciht mehr klar mit lauter Fragen....
Aber mal ehrlich - wir entfernen uns nun mitunter von der Fragestellung - klar ist, dass der AG ein privates telefonieren mit dem eigenen Handy eindeutig untersagen darf... aber klar ist auch, dass die Kollegen und Kolleginnen natürlich für Notfälle erreichbar sein müssen...
Klar ist, dass ein Trageverbot von privaten Handys ja nach eigenart des Betriebes durchaus möglich sind, und dass der BR dann hier kein MBR besitzt...
Klar ist unter anderem aber auch, dass der BR bei den Reglungstatbeständen - welcher natur auch immer ein Verbot bestehen sollte, mit im Boot ist - nciht das ob regelt das gremium dann sonder das wie...
Wie immer, lange rede kurzer sinn - der br kann, wenn er denn möchte im beschriebenen rahmen durhcaus sein MBR ausüben...
viel spaß dabei... ,-)
P.S. Durchaus bin ich sogar gewillt zu behaupten, dass unter umständen der betriebsrat sogar private telefonate mit dem eigenen Handy durchsetzen kann - natürlich am einfachsten in einer BV zu regeln ;-) aber das führt nu zu weit...
Also ich denke Thema ist damit
-closed-
Erstellt am 20.01.2014 um 22:36 Uhr von schmitti
Für Notfälle die es auch vor den Handys schon gab, gibt es den Firmenanschluss. Die Entscheidung des LAG ist sehr klar. Weiter ist auch klar was geschieht, wenn ein AN gegen Anweisungen verstößt, Abmahnung und dann ggf Kündigung.
Erstellt am 21.01.2014 um 07:00 Uhr von Hartmut
Hallo Alle, ich finde diese Fragestellung deshalb interessant, weil ja -wie wir alle inzwischen wissen- ein Smartphone so viel mehr ist als ein Handy. Im Jahre 2009, aus dem das von schmitti zitierte Urteil stammt, war das noch anders. Ein stolzer Besitzer eines iPhone 3g oder gar 3gs war eine absolute Ausnahme, und nur wenige kannten die Möglichkeiten eines Smartphone, am allerwenigsten vielleicht die Richter... ;)
Heute wissen wir z.B., ein Smartphone kann in den Flieger-Modus genommen werden, und damit wird ein Handy- (i.S.v. Telefonier-) Verbot praktisch realisiert. Trotzdem kann ich noch in der Pause Angry Birds spielen. DAS würde mir der AG aber absprechen durch ein generelles Smartphone-Verbot!
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass sich ein generelles Smartphone Verbot zivilrechtlich aufrecht erhalten lässt. Betriebsrat hin oder her.
Erstellt am 21.01.2014 um 08:47 Uhr von Kulum
Ein zivilrechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Handy während der Arbeitszeit am Körper tragen dürfen??? Driften wir nicht ein wenig ins Reich der Fantasie?
Erstellt am 21.01.2014 um 08:59 Uhr von Schürrmann
Gibt es eine wissenschaftliche Untersuchung ab welchem Geburtsjahrgang man denkt, nicht mehr ohne Handy leben zu können?
Oder ist das altersunabhängig ein individualproblem?
Erstellt am 21.01.2014 um 13:38 Uhr von tommyh
@Globus wieso meinst Du das Thema beenden zu können ohne die Frage selber reingestellt zu haben? Vorallem nach Deinem Beitrag? Private Telefongespräche während der Arbeit vom Betriebsrat durchsetzbar?????
@Kulum wer soll mir verbieten in einem ,,normalen'' Betrieb mein Handy bei mir zu tragen?
Ich benutze es ja nicht wenn der AG es verbietet.
Erstellt am 21.01.2014 um 18:56 Uhr von Globus
@tommyh
ebend, was haben denn die neuen Beiträge nach meinem letzten bewirkt außer Kopfschütteln bei einigen?
ok, dann also weiter - schöner wäre gewesen, wenn in der Tat über meinb P.S. diskutiert worden wäre... aber egal..
GERADE bei Smartphones würd ich als AG den Mitarbeitern untersagen ein solches mit sich zu führen - im Betrieb außer vielleicht im Pausenraum... aber selbst da bin ich mir nicht mal mehr so sicher...
Denkt doich nciht mmer: "ach zum daddeln kann ich es doch nutzen..." auch ne Wii nehmt ihr nciht mit zur firma... und auch wenn man vielleicht das telefonieren abstellen kann, wer will das überprüfen? und was ist mit der Möglichkeit der Ton und Videoaufnahmen? Muß ich das AG dulden? Darf ich meine KollegenInnen wärend der Pause aufnehmen? die Unterhaltungen? und vielleicht sogar wenn die mal über Vorgesetzte herziehen?