Sind Meister wahlberechtigt ?
Hallo liebe BR's und Anwärter wie wir es planen.
Habe eine für Euch sicher banale Frage:
Sind Meister leitende Angestellte und dürfen nicht wählen ? Ist dann der Arbeitsvertrag, in dem er als Meister (Abteilungsleiter) angestellt ist ausschlaggebend ?
Danke für Eure Informationen
Grüße Peter
Community-Antworten (5)
17.06.2015 um 18:27 Uhr
Um Gotts Willen: NEIN! Wieso sollen Meister leitende Angestellte sein? Haben die überdurchschnittlich Gehalt? Können die einstellen und entlassen, wie es ihnen gefällt? Denkt doch mal nach. Nicht alle mit leitenden Aufgaben sind Leidende Angestellte!
17.06.2015 um 18:30 Uhr
Sorry, aber da gibt es so viel Infos zu!
Also kann ein Meister auch als BR gewählt werden oder ?
Der Betriebsleiter wäre dann aber ein leitender Angestellte das ist aber korrekt oder?
LG
17.06.2015 um 18:34 Uhr
Also kann ein Meister auch als BR gewählt werden oder ? Na selbstverständlich.
Der Betriebsleiter wäre dann aber ein leitender Angestellte das ist aber korrekt oder? Kommt darauf an. Fragt ihn mal, ob er den Betrieb zu Grunde richten kann. Nein, dann ist er es eben nicht. Meist aber gibt es einen Gewissenskonflikt und der Kollege wird sich entscheiden müssen.
17.06.2015 um 18:58 Uhr
??? der WV bekommt doch vom AG eine Wählerliste... wenn der WV diese bezweifelt, muß das festgestellt werden...
20.06.2015 um 17:44 Uhr
einfach mal hier lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html und sich die daraus resultierenden Folgen überlegen.
Ein "Betriebsleiter" muss nicht zwangsläufig ein "Leitender Angestellter" sein, wenn es sich um ein z.B. Tochterwerk handelt und er keinerlei personelle Entscheidungsmöglichkeit hat und diese somit immer von der Personalabteilung der Mutter kommen wie auch die Entscheidungen für den Bestand und die Entwicklung des Betriebs (oder bzw. nicht des Unternehmens!).
Frag mal einen gekündigten LA ob er LA war :) in Hinblick auf KSchG wird er das dann tunlichst verneinen.
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