Erstellt am 17.06.2015 um 16:27 Uhr von Dezibel
Um Gotts Willen: NEIN!
Wieso sollen Meister leitende Angestellte sein?
Haben die überdurchschnittlich Gehalt?
Können die einstellen und entlassen, wie es ihnen gefällt?
Denkt doch mal nach. Nicht alle mit leitenden Aufgaben sind Leidende Angestellte!
Erstellt am 17.06.2015 um 16:30 Uhr von Pedro
Sorry, aber da gibt es so viel Infos zu!
Also kann ein Meister auch als BR gewählt werden oder ?
Der Betriebsleiter wäre dann aber ein leitender Angestellte das ist aber korrekt oder?
LG
Erstellt am 17.06.2015 um 16:34 Uhr von Dezibel
> Also kann ein Meister auch als BR gewählt werden oder ?
Na selbstverständlich.
> Der Betriebsleiter wäre dann aber ein leitender Angestellte das ist aber korrekt oder?
Kommt darauf an.
Fragt ihn mal, ob er den Betrieb zu Grunde richten kann. Nein, dann ist er es eben nicht. Meist aber gibt es einen Gewissenskonflikt und der Kollege wird sich entscheiden müssen.
Erstellt am 17.06.2015 um 16:58 Uhr von Globus
??? der WV bekommt doch vom AG eine Wählerliste... wenn der WV diese bezweifelt, muß das festgestellt werden...
Erstellt am 20.06.2015 um 15:44 Uhr von testaccount
einfach mal hier lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html
und sich die daraus resultierenden Folgen überlegen.
Ein "Betriebsleiter" muss nicht zwangsläufig ein "Leitender Angestellter" sein, wenn es sich um ein z.B. Tochterwerk handelt und er keinerlei personelle Entscheidungsmöglichkeit hat und diese somit immer von der Personalabteilung der Mutter kommen wie auch die Entscheidungen für den Bestand und die Entwicklung des Betriebs (oder bzw. nicht des Unternehmens!).
Frag mal einen gekündigten LA ob er LA war :) in Hinblick auf KSchG wird er das dann tunlichst verneinen.