Zeit sich in die Vorschlagsliste einzutragen - wie ist die beim vereinfachten zweistufigen Verfahren?
Hallo Zusammen In einem Kleinstbetrieb ( 45 Mitarbeiter ) existiert noch kein Betriebsrat. Im vereinfachten Wahlverfahren wird der BR gewählt. Wielange muß die Zeit sein (eine Woche? - zwei Wochen), sich in die Vorschlagsliste eintragen zu lassen, nach dem das Wahlausschreiben ausgehängt wird. Antwort wenn möglich mit §, wenn es einen gibt. Danke im voraus Hain
Community-Antworten (1)
31.01.2006 um 10:19 Uhr
(vergesst, was hier grad noch stand....)
Wie kange die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist, kann ich leider nciht sagen.
Nur, dass man bis spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung dazu Gelegenheit hat (§ 14a Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Das gilt für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren.
Im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren werden die Wahlvorschläge direkt in der ersten Wahlversammlung eingereicht, überprüft und direkt im Anschluss daran veröffentlicht (§ 14a Abs. 2 BetrVG)
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