Moin, moin,
in meiner Funktion als Betriebsrat (Ehrenamt) bin ich nicht weisungsgebunden, habe keinen AN-Status. Da das ArbZG für Arbeitnehmer gilt, gibt es die rechtliche Auffassung, dass der Betriebsrat Beispiel: 4 Stunden Fahrt zum nächsten Standort, um eine GBR-Sitzung zu besuchen, die aus wichtigen Gründen den ganzen Tag dauert (= 12 Std). Was meint Ihr dazu? Wie verhält es sich dann, wenn der BR im Anschluss auf der Fahrt ins Hotel völlig übermüdet einen Unfall hat?
Meinungen, Ideen, Anregungen?
Dank und Gruß