Hallo brauche Eure Mithilfe,

ein unserer Auszubildende hat letztes Jahr seine Prüfung nicht bestanden. Halbes Jahr später sollte eine Wiederholungsprüfung machen, er wurde leider in der Zeit Arbeitsunfähig. Nächste Prüfung ist im Juli 2015. Arbeitgeber hat mitgeteilt, dass er unabhängig vom Ergebnis der Prüfung nicht weiterbeschäftigt wird. Was ist wenn er nicht bestehen sollte, darf der Arbeitgeber dies. Hat der Auszubilden keine Möglichkeit eine Wiederholungsprüfung zu machen. Muss der Arbeitgeber den Kollegen bis zur der nächsten Prüfung weiterbeschäftigen. Muss der Auszubildende etwas beachten. Bitte um Antworten.