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Verlängerung für Azubi nach 1. Wiederholungsprüfung

B
brelanie
Nov 2016 bearbeitet

stimmt es, dass der AG einem Azubi nach nichtbestandener Abschlussprüfung den Ausbildungsvertrag auf Antrag bis zur Wiederholungsprüfung verlängern MUSS - und zur zweiten Wiederholungsprüfung verlängern KANN ? Und wenn ja, wo steht das ?

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Community-Antworten (1)

B
blackseven

18.11.2011 um 10:33 Uhr

§ 21 Abs. 3 BBiG

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