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Haftpflicht des Betriebsrates

C
Croissant
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Wir haben mal eine Frage: ein MA wurde gekündigt, wir als BR haben die Kündigung unkommentiert zur Kenntnis genommen und keinen Widerspruch eingelegt.

In Kürze ist der 2. Termin vorm Arbeitsgericht hierzu.

Jetzt hat der MA dem BR über einen Kollegen, mit welchem er Kontakt hat, ausrichten lassen "er erwarte, dass das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden wird und er vermutet, der AG werde in diesem Fall die 3. Kündigung hinterherschiessen. Und für diesen Fall warne er vorsorglich den BR, diesem zuzustimmen. Er will den BR verklagen und absetzen lassen, ausserdem würden wir mit einer Geldstrafe belegt".

Stimmt das?

Wäre es dann nicht sinnvoll, als BR-Mitglied eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschliessen? Habt ihr sowas?

2.20106

Community-Antworten (6)

P
passender

09.06.2015 um 12:53 Uhr

Nein stimmt nicht.

lasst den ruhig mal reden.

allein nach so einer Drohung würde ich diese Kündigung wieder unbeantwortet zurück gehen lassen.

Ihr hattet ja eure Gründe dies unbeantwortet zu lassen denke ich mal.

Außerdem ist der BR nahezu nicht haftbar zu machen(Fehler passieren auch als BR)

Eine Haftpflichtversicherung wirst du für euch auch nicht finden! vorallem wer sollte diese denn bezahlen? BR ist mittellos.

Geldstrafe wegen so etwas kann ich dich auch beruhigen, wird es keine geben..weswegen denn auch. Der MA ist mit dem AG im Streit nicht mit euch.

Bleibt gelassen in diesem Thema und macht euch nicht verrückt!

Sollte der MA allerdings gewinnen vor Gericht solltet ihr eventuell doch mal genauer prüfen was da los ist und der Kündigung widersprechen.

Aber nicht aus dem Grund weil der MA euch Drohungen zukommen lässt!

G
gironimo

09.06.2015 um 13:32 Uhr

Ich sehe das auch so. Der Kollege soll mal machen.

Der BR ist nun einmal dazu berechtigt, einer Kündigung zu widersprechen oder es eben nicht zu tun.

Eine Haftpflichtversicherung sehe ich als unnötig an.

M
Melissa

09.06.2015 um 14:05 Uhr

„Eine Haftpflichtversicherung sehe ich als unnötig an.“

Naja, bei so manchem BRM wäre das durchaus überdenkenswert. Was ich als Versicherer aber auch in die Entscheidungsfindung einfliesen lassen würde……

@ passender Auch wenn ich inhaltlich in etwa mit dem hier Gesagten konform gehe, so würde ich dieses jetzt doch einmal überdenken:

„allein nach so einer Drohung würde ich diese Kündigung wieder unbeantwortet zurück gehen lassen.“

Und nach dem Überdenken dürfte mir die Erkenntnis, mit dieser Einstellung in einem BR eigentlich nichts verloren zu haben, nicht mehr so schwer fallen.

H
Hoppel

09.06.2015 um 15:09 Uhr

@ passender

"Jetzt hat der MA dem BR über einen Kollegen, mit welchem er Kontakt hat, ausrichten lassen "er erwarte, dass das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden wird und er vermutet, der AG werde in diesem Fall die 3. Kündigung hinterherschiessen. Und für diesen Fall warne er vorsorglich den BR, diesem zuzustimmen. Er will den BR verklagen und absetzen lassen, ausserdem würden wir mit einer Geldstrafe belegt"."

Das ist vollkommener Schwachsinn! Ein BR ist definitiv NICHT VERPFLICHTET, im Rahmen der §§ 102 oder 103 eine Stellungnahme zur Kündigung (egal ob Zustimmung oder Widerspruch oder Bedenken) abgeben zu müssen.

"Wäre es dann nicht sinnvoll, als BR-Mitglied eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschliessen? "

Selbst wenn es spezielle Haftpflichtversicherungen für BRM geben würde (spontan fällt mir keine einzige ein), wäre das aus meiner Sicht reinste Geldverschwendung. In den wenigen denkbaren Fällen, in denen ein BRM haftbar gemacht werden könnte, würde eine Haftpflichtversicherung höchstwahrscheinlich sowieso nicht greifen. Um als BRM ggf. für einen Schaden haften zu müssen, muss man sich schon ganz gravierend über den Rahmen des BetrVG hinweg setzen.

Siehe auch: http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_173.pdf

E
Erbsenzähler

10.06.2015 um 09:07 Uhr

Hoppel hat ganz recht mit seiner Antwort und den Quellen. Und bei Vorsatz haftet auch keine Versicherung!

T
testaccount

20.06.2015 um 18:19 Uhr

...wobei das unkommentieren einer Kündigung NIE Vorsatz sein kann, denn das wäre eine klare Rechtsbeugung und zumindest in Deutschland würde kein BR gerichtlich "verdonnert" werden eine Kündigung zu kommentieren, da gibt es schlicht kein Gesetz zu.

Die Kündigung unkommentiert zu lassen ist aber sehrwohl gesetzlich geregelt, wurde ja schon genannt.

Schlimm nur, daß ihr euch als BR über solche Aussagen des Gekündigten einen Kopf machen müsst. Mal wieder ein Seminar zur Auffrischung belegen!

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