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Haftpflichtversicherung für AN?

J
ja
Jan 2018 bearbeitet

bin dachdecker geselle und wollte fragen, ob es stimmt, das wenn mir etwas auf der baustelle kaputt geht (eine scheibe), ich das mit meiner haftpflicht versicherung bezahlen muß?denn, wenn ich es nicht tue, mein job wohl los bin?

1.97704

Community-Antworten (4)

K
Kölner

04.09.2006 um 21:10 Uhr

@ja Das mit der AN-Haftung ist so eine Frage. Grundsätzlich ist Dir erst einmal ein Verschulden nachzuweisen, bevor Du haftest. Dafür gibt es im Prinzip § 619a BGB.

Viele AG weisen dennoch bereits im Vorfeld einer Beschäftigung darauf hin, dass sie im Zweifel den AN haftbar machen, wenn - wie in Deinem Fall - z.B. eine Scheibe zu Bruch geht. Sie hoffen mitunter, dass damit so viel Angst und Schrecken beim AN verursacht wird, dass dieser besonders sorgsam ist und Obacht gibt. Im Prinzip ist eine Haftung des AN gegenüber dem AG viel schwieriger durchzusetzen, als ein AG gemeinhin glauben machen will. Zunächst muss nämlich der AG dem Auftraggeber (z.B. dem Hausbesitzer, Wohnungsinhaber, Mieter o.ä.) den entstandenen Schaden ersetzen, da Du ja der Erfüllungsgehilfe des AG bist und der AG nach § 278 BGB haftet.

Das alles nützt freilich nix, wenn Dir der AG beim nächsten ersten den Schaden vom Lohn abzieht oder er (fadenscheinige) andere Gründe hat, um Dir zu kündigen. Es gibt Menschen, die deswegen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen...wobei auch diese erst einmal prüfen, wer zu zahlen hat.

B
br01

04.09.2006 um 21:14 Uhr

Das kommt auf auf die "schwere des Verschuldens" an, bis zu einer leichten Fahrlässigkeit musst du nicht zahlen. näheres hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerhaftung/aha.htm

F
Fayence

04.09.2006 um 21:18 Uhr

ja,

sprichst Du von einer privaten Haftpflichtversicherung?

K
Klaus

05.09.2006 um 12:50 Uhr

BTW: Haftpflichtversicherungen zahlen nur dann, wenn den Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft. Wenn eine Scheibe zu Bruch geht und dies aufgrund maximal leichter Fahrlässigkeit zu Lasten des Arbeitgebers zu gehen hätte, zahlt das keine Haftpflichtversicherung.

Viele Grüße Klaus

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