Erstellt am 04.06.2015 um 09:42 Uhr von gironimo
solange der BRV (oder dessen stellv.) da ist, hat der einzuladen und nicht irgendwer.
Allerdings können BR-Mitglieder eine Sitzung zu einem bestimmten TOP fordern.
Abgelehnt? Na da würde mich dann schon interessieren welche Gründe das waren.
Erstellt am 04.06.2015 um 14:12 Uhr von Hoppel
@ derPeter
"Es soll nochmal darüber abgestimmt werden ob der MA übernommen werden soll oder nicht. "
Dagegen ist NICHTS einzuwenden! Könnte es ja durchaus sein, dass bei der Verweigerung der Zustimmung einige Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Um die Zustimmung zur Übernahme in ein unbefristetes AV verweigern zu können, sollte man schon sehr gute Argumente haben, die insbesondere auch einen Arbeitsrichter überzeugen würden.
"Wenn die Mehrheit diesmal mit Ja stimmt. "
??? Ein TOP kann ja wohl kaum auf das Abstimmungsergebnis Einfluss bzw. das vorweg nehmen.
Aber wenn in dieser Sitzung der Übernahme in ein unbefristetes AV zugestimmt wird, ist auch das gelebte Demokratie!
@ gironimo
"Allerdings können BR-Mitglieder eine Sitzung zu einem bestimmten TOP fordern."
Deine allgemeinen Hinweise sind wenig hilfreich; zumal im § 29 Abs.3 BetrVG klar und unmissverständlich beschrieben ...
"Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt."
Erstellt am 04.06.2015 um 16:23 Uhr von Dezibel
Und was steht dagegen, wenn er es trotzdem macht, auch wenn es nicht ein viertel sind?
Das Leben ist kein Ponyhof und geht manchmal seltsame Wege.
Manchmal seid ihr richtig Paragraphenverbissen .... ;)
Erstellt am 04.06.2015 um 17:41 Uhr von Melissa
Jetzt hast Du bestimmt etwas missverstanden.
Wenn Du hiermit den BRV meinst, so wissen bestimmt auch gironimo und Hoppel, dass dieser jederzeit auch ohne externe Anträge etwas auf die TO setzen kann.
Hoppels Antwort stellt ja auf eine Forderung von anderen BRM ab und meint hiermit bestimmt nicht den BRV.
Und natürlich kann ein BRV auch schon bei einem Antrag von nur einem, dieses auf die TO setzten. Er muss nur nicht. Ab dem besagten Viertel muss er dann aber.
Erstellt am 04.06.2015 um 18:08 Uhr von DerPeter
Warum abgelehnt? Ist eine gute Frage? Der MA hat keine Abmahnung oder ähnliches.
Der BR ist innerhalb sehr zerstritten und darunter leidet leider die Belegschaft und es werden komische Entscheidung getroffen.
Erstellt am 05.06.2015 um 08:24 Uhr von Kölner
@DerPeter
Es macht schon Sorgen, wenn man solche Aussagen liest, dass möglicherweise auf Kosten eines bisher befristeten AN, ein BR sich als GF aufspielt.
Dem GF ist zu raten, sich nach dem Eingang des *vermutlich* unsinnigen und nicht gesetzeskonformen Widerspruchs des BR, eben darüber hinwegzusetzen.