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Betriebsratsmitglied wird befördert

S
saitist
Jan 2020 bearbeitet

Hallo, ein Mitglied wurde während der Amtszeit befördert und ist jetzt de facto ein leitender Angestellter. Ist damit sein Mitgliedschaft im BR beendet? Und wenn nicht, kann die Mitgliedschaft durch einen Mehrheitsbeschluss beendet werden?

Leider hat er nicht vor, die Mitgliedschaft selbst zu beenden. Vielen Dank.

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Community-Antworten (17)

N
nicoline

11.01.2020 um 10:51 Uhr

saitist und ist jetzt de facto ein leitender Angestellter. Hier taucht zuallererst die Frage auf, ob er denn wirklich leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist. Was genau hat sich denn geändert seit der Beförderung?

C
Challenger

11.01.2020 um 14:43 Uhr

Zitat nicoline : Hier taucht zuallererst die Frage auf, ob er denn wirklich leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist.

Ergänzend dazu. Nicht jeder Angestellte der eine leitende Funktion innehat, ist ein leitender Angestellter in Sinne des §5 Abs.3 BetrVG.

S
saitist

11.01.2020 um 15:27 Uhr

Gehen wir doch einfach davon aus, er ist ein leitender Angestellter. Können meine Fragen dann beantwortet werden?

N
nicoline

11.01.2020 um 15:48 Uhr

Saitist Entschuldige bitte die Nachfrage, gerne gebe ich dir diese Antwort, die du mit etwas Geschick im Googeln aber auch selber gefunden haben könntest. Nach § 24 Nr. 4 BetrVG erlischt die Mitgliedschaft im Betriebsrat mit dem Verlust der Wählbarkeit. Da ein leitender Angestellter nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des BetrVG fällt, verliert er damit in diesem Moment die Wählbarkeit. (vgl. Fitting BetrVG 27. Auflage 2014 § 24 BetrVG Rn. 33) Ein besonderes Verfahren gibt es hier nicht, da nach Gesetz die Amtszeit automatisch erlöscht. Besteht Streit darüber, ob die Mitgliedschaft im Betriebsrat erloschen ist, entscheidet hierüber das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren.

C
Challenger

11.01.2020 um 15:59 Uhr

Zitat saitist : Können meine Fragen dann beantwortet werden?

Durchaus, denn nach § 24 Nr. 4 BetrVG erlischt die Mitgliedschaft im Betriebsrat mit dem Verlust der Wählbarkeit. Da ein leitender Angestellter gemäß §5 Abs.3 nicht in den Anwendungsbereich des BetrVG fällt, verliert er damit in diesem Moment die Wählbarkeit. Ein spezielles Verfahren gibt es hier nicht, da nach Gesetz die Amtszeit automatisch endet. Bei Meinungsverschiedenheiten, ob die Mitgliedschaft im Betriebsrat erloschen ist, oder weiterhin entscheidet hierüber das Arbeitsrericht im Beschlussverfahren.

Zitat saitist : Leider hat er nicht vor, die Mitgliedschaft selbst zu beenden.

Mein Tipp. Einfach nicht mehr zu den BR-Sitzungen einladen und von allen Aktivitäten des BR'tes ausschließen.

N
nicoline

11.01.2020 um 18:39 Uhr

Challenger, 2 x der wortwörtlich gleiche Text, dann muss es wohl stimmen. Haben wir wohl dieselbe Seite gefunden. :o))

C
Challenger

11.01.2020 um 21:14 Uhr

Hallo nicoline, richtig, nur das Du schneller warst als ich. Punkt für Dich. Brüller

N
nicoline

11.01.2020 um 21:27 Uhr

Tja, da scheinst du ja echt etwas länger geschrieben zu haben...?

C
celestro

12.01.2020 um 17:03 Uhr

"Mein Tipp. Einfach nicht mehr zu den BR-Sitzungen einladen und von allen Aktivitäten des BR'tes ausschließen."

Sorry, aber Du hast ja eindeutig den Schuss nicht mehr gehört.

C
Challenger

12.01.2020 um 19:53 Uhr

Zitat celestro : Sorry, aber Du hast ja eindeutig den Schuss nicht mehr gehört.

Welchen Schuss meinst Du ?

W
wdliss

13.01.2020 um 08:53 Uhr

Was, wenn sich dann herausstellt, dass die Person doch kein leitender Angestellter ist? @Challenger

N
nicoline

13.01.2020 um 10:54 Uhr

Welche Möglichkeiten gibt es denn nun, feststellen zu lassen, ob es wirklich ein LA ist?

  1. Der BR beschließt, dieses im Gerichtsverfahren zu klären.
  2. Man geht vor, wie von Challenger vorgeschlagen und der Betroffene klagt.

Saitist, wie begründet der Betroffene denn, dass er nicht zurücktreten will?

E
enigmathika

13.01.2020 um 11:03 Uhr

"Was, wenn sich dann herausstellt, dass die Person doch kein leitender Angestellter ist?" Das können wir ignorieren, denn das war nicht die Frage. Saitist weist ja ausdrücklich darauf hin, dass wir davon ausgehen sollen, dass der Betroffene leitender Angestellter ist.

P
Pjöööng

13.01.2020 um 11:05 Uhr

"Einfach nicht mehr zu den Sitzungen einladen" halte ich für problematisch.

Als BR würde ich (sofern nicht bereits ausreichende Informationen vorliegen) beim Arbeitgeber nachfragen, welche Aufgaben und Befugnisse dieser Kollege hat, ebenso würde ich ihn befragen. Dann würde ich in einer Sitzung darüber beraten und über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen lassen: "Der BR stellt fest dass N.N. als Leitender Angestellter abzugrenzen ist." und diesen Beschluss dem Kollegen mitteilen. Dann hat man klare Verhältnisse.

E
enigmathika

13.01.2020 um 11:55 Uhr

@Pjööööng beste Lösung!

C
Challenger

13.01.2020 um 13:51 Uhr

Zitat Pjöööng : Als BR würde ich (sofern nicht bereits ausreichende Informationen vorliegen) beim Arbeitgeber nachfragen, welche Aufgaben und Befugnisse dieser Kollege hat, ebenso würde ich ihn befragen.

Dieser Vorschlag hat zweifellos etwas.

N
nicoline

13.01.2020 um 14:20 Uhr

beim Arbeitgeber nachfragen, welche Aufgaben und Befugnisse dieser Kollege hat, ja, klingt sehr lösungsorientiert, aber........ je nach Lage der Dinge, ist es dem AG vielleicht ganz recht, einen LA im BR zu haben und der Betroffene selber scheint sich ja wohl auch nicht so zu sehen.............

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