Erstellt am 02.06.2015 um 13:11 Uhr von HeyeBR
Nachlesen im §106 BetrVG ab Rn 14 (Fitting).
Wenn im Unternehmen (egal wie viele Betriebe es hat) mehr als 100 ständig beschäftigte AN vorhanden sind, ist ein WA zu gründen. Und wenn ein GBR vorhanden, dann muss dieser diesen Job übernehmen.
Erstellt am 02.06.2015 um 13:16 Uhr von Fußballspieler
Meine Frage war , wer muss ihn bilden, der GBR oder einer der 5 BR?
Erstellt am 02.06.2015 um 13:20 Uhr von HeyeBR
Erstellt am 02.06.2015 um 13:37 Uhr von Hoppel
@ Fußballspieler
Wenn man fragt "wir sind fünf BR und haben einen GBR. Muss oder kann dieser einen Wirtschaftsausschuss bilden ..." sollte man sich nicht darüber beschweren, wenn die Frage korrekt beantwortet wird!
Und im wahrlich überschaubaren BetrVG sollte es 5 BR-Gremien nebst GBR gelingen, den § 107 BetrVG entdecken zu können, der auch noch die Überschrift "Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses" trägt: "Besteht ein Gesamtbetriebsrat, so bestimmt dieser die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses; die Amtszeit der Mitglieder endet in diesem Fall in dem Zeitpunkt, in dem die Amtszeit der Mehrheit der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats, die an der Bestimmung mitzuwirken berechtigt waren, abgelaufen ist."
Erstellt am 02.06.2015 um 14:39 Uhr von Fußballspieler
@Hoppel und HeyeBR, tut mir leid wenn das als Beschwerde rüber gekommen sein soll, ich wollte mich nicht beschweren sondern nur wissen, wer gründen soll und ob gegründet werden muss oder kann. Beides habt ihr mir beantwortet und dafür vielen Dank.