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Wirtschaftsausschuss - was tun wenn Arbeitgeber meint, wirtschaftliche Informationen muss er nur einem Wirtschaftsausschuss geben, den es aber in Betrieben unter 100 MA nicht gibt?

T
Truppmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !!! Habe da mal einige Fragen. Unser BR setzt sich aus 5mitgliedern zusammen.wWir haben die GL aufgefordert uns über die Finanzielle Lage des Betriebes zu Informieren.Die Antwort der GL. Sie brauche den BR keine Auskunft darüber zu geben,sondern nur einen Wirtschaftsausschuss. Aber nach § 106 Betr.Vg.kann ich nur einen Wirtschaftsausschuss bilden wenn im Unternehmen mehr als 100 AN sind, wir sind aber nur 64 AN. Kann uns da jemand mit Vernünftigen Antworten weiter Helfen Danke schon mal im Voraus mfg. Truppmann

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Community-Antworten (4)

S
Sternburg

09.02.2008 um 00:14 Uhr

Der AG hat nicht nur den WA oder den BR, sondern auch die Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Lage zu informieren.

Wirf mal einen Blick in den § 110 BetrVG - Speziell Abs. 2 ;-)

Na gut, wenn ich schonmal dabei bin, hier ist er:

"§ 110 Unterrichtung der Arbeitnehmer

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als 1.000 ständig beschäftigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr nach vorheriger Abstimmung mit dem Wirtschaftsausschuss oder den in § 107 Abs. 3 genannten Stellen und dem Betriebsrat die Arbeitnehmer schriftlich über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens zu unterrichten.

(2) 1In Unternehmen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllen, aber in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigte ständige Arbeitnehmer beschäftigen, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die Unterrichtung der Arbeitnehmer mündlich erfolgen kann. 2Ist in diesen Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss nicht zu errichten, so erfolgt die Unterrichtung nach vorheriger Abstimmung mit dem Betriebsrat."

K
Kölner

09.02.2008 um 00:20 Uhr

@Sternburg Und? Was heisst das jetzt? Muss er? Muss er nicht?

@Truppmann Sie muss gar nichts! Einmal im Jahr sagt sie im Rahmen einer BVers. schlicht und einfach wie gutr oder wie schlecht es dem UN geht und fertig. Bei einem WA müsste sie auch Unterlagen beifügen und sich vor allem viele Fragen gefallen lassen... ...das aber ist bei 64 AN nur Wunsch.

S
Sternburg

09.02.2008 um 00:22 Uhr

Ach Kölner, ich dachte, Du wärst schon im Bett ;-)

Hast aber mal wieder Recht: Unterrichten und Auskunft erteilen/informieren ist nicht das selbe.

T
Truppmann

09.02.2008 um 00:30 Uhr

Ich möchte mich bei Euch für die schnellen Antworten recht Herzlich Bedanken. Sollte ich am Sonntag zum Frühschoppen gehen,werde ich ein Kölsch auf Euch Trinken. Danke mfg Truppmann

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