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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lehrgänge für Ersatzmitglieder

M
Muschelschubser
Jan 2023 bearbeitet

Hallo,

das ist sicherlich keine Frage auf die es eine wirklich klare Antwort geben kann, deshalb interessiert mich einfach mal wie Ihr das im Allgemeinen handhabt.

Wir sind ein 7er-Gremium und haben 4 Ersatzmitglieder, von denen zumindest die ersten beiden (das erste Mal gewählt) einigermaßen regelmäßig eingeladen werden.

Wir handhabt Ihr das mit den Seminaren?

a) welche EBRM schickt ihr hin und woran macht Ihr das fest? b) nehmt ihr Seminare für EBRM, oder beschließt ihr von vorn herein die Grundlagenseminare?

Vielen Dank für das Teilen Eurer Erfahrungen.

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Community-Antworten (8)

R
RudiRadeberger

20.12.2022 um 12:14 Uhr

Bei uns werden Ersatzmitglieder nur geschult, wenn es absehbar ist dass ihr Einsatz im Betriebsrat länger dauern wird.

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celestro

20.12.2022 um 12:16 Uhr

wenn EBRM regelmäßig dabei sind, haben sie doch mMn auch einen Anspruch auf die (Grundlagen)-Seminare ... und so halten wir das auch damit.

M
Moreno

20.12.2022 um 12:16 Uhr

a) Woran macht Ihr das fest....von denen zumindest die ersten beiden (das erste Mal gewählt) einigermaßen regelmäßig eingeladen werden....hast Du damit beantwortet.

b) nein Seminare für Ersatzmitglieder da hier die Rolle des Ersatzmitgliedes noch speziell betrachtet wird.

S
seehas

20.12.2022 um 18:26 Uhr

Wir machen die Grundlagenseminare als Inhouse Seminare. Es gibt eine Absprache mit der GF, das hier alle EBRM teilnehmen. Unter dem Strich ist das immer noch deutlich günstiger, als wenn jedes BRM an einem Seminar außer Haus teilnehmen würde. Wir sind ein Neunergremium mit 6 Nachrückern.

M
Muschelschubser

17.01.2023 um 19:06 Uhr

Hallo zusammen,

jetzt ist tatsächlich ein Grundlagenseminar für das 1. EBRM abgelehnt worden. Das EBRM wurde im April 2. Nachrücker, und ist durch einen Austritt nun zum 1. EBRM aufgerückt.

Das haben wir zum Anlass genommen, BR1 zu buchen. Es ist sogar günstiger als das Seminar für Ersatzmitglieder, außerdem haben wir auf Übernachtung verzichtet.

Nun wurde es abgelehnt mit der Begründung, es würden für EBRM andere Voraussetzungen gelten und eine Teilnahmequote von >40% nicht gesehen würde.

In der Tat haben wir für das betreffende EBRM noch keine Erfahrungswerte.

Allerdings haben wir für das bisherige 1. EBRM (das jetzt zum ordentlichen BRM geworden ist) ermittelt, dass durch Fehlzeiten 70% der Sitzungen auf sie zurückgegriffen werden musste.

Könnten wir jetzt nicht argumentieren, dass aus dieser Erfahrung heraus sehr wohl ein Einsatz in über 40% der Fälle absehbar ist?

Oder müssten wir tatsächlich abwarten, ob das auch für das neue 1. EBRM zutreffen wird?

Gibt es noch eine rechtliche Handhabe? Meiner Ansicht nach ist im BetrVG in der Tat nur von ordentlichen BRM die Rede.

Meiner Ansicht nach haben wir auch in der Vergangenheit 1. EBRM auf Lehrgänge geschickt. Fällt das unter betriebliche Übung, oder sind damit tatsächlich nur regelmäßige Vergünstigungen für die gesamte Belegschaft gemeint?

Ich bin gerade auf der Suche nach Anhaltspunkten, die wir in der nächsten Sitzung diskutieren können.

C
celestro

18.01.2023 um 10:42 Uhr

"Könnten wir jetzt nicht argumentieren, dass aus dieser Erfahrung heraus sehr wohl ein Einsatz in über 40% der Fälle absehbar ist?"

Doch!

"Oder müssten wir tatsächlich abwarten, ob das auch für das neue 1. EBRM zutreffen wird?"

Ich denke nicht.

"Gibt es noch eine rechtliche Handhabe?"

Einen RA einschalten.

M
Muschelschubser

19.01.2023 um 09:11 Uhr

Vielen Dank!

Wir haben es in der gemeinsamen Sitzung mit der GL erstmal argumentativ versucht. Der Chef hat sich für die Erläuterungen bedankt und uns gebeten, unsere Punkte nochmal stichpunktartig für die nächste GL-Sitzung einzureichen.

Bin gespannt.

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