Moin zusammen,

kennt ihr § oder aktuelle Rechtssprechungen die besagen, das angekündigte Wochenendarbeit, die kurzfristig abgesagt wird mindestens anteilig bezahlt werden müssen???

Ich bin der festen Überzeugung so etwas mal gelesen zu haben. Finde jetzt aber nichts...

Danke und Gruß Mattes