Erstellt am 29.05.2015 um 09:29 Uhr von nicoline
Erstellt am 29.05.2015 um 09:45 Uhr von Fragenmann
In welchem Umfang?
Wie lang während der Wahl?
Wer trägt die Kosten?
Während der Arbeitszeit?
Erzähl mal mehr nicoline
Erstellt am 29.05.2015 um 10:06 Uhr von BRStefan
Zum Hintergrund:
Die Kollegin ist 2 Tage rund 2 Wochen vor der Wahl während der Arbeitszeit durch den Betrieb gelaufen und hat sich überall vorgestellt und betont, wie wichtig es ist, dass neue Leute in den BR kommen.
Erstellt am 29.05.2015 um 11:56 Uhr von paula
Erstellt am 29.05.2015 um 12:29 Uhr von Widder
Während der Arbeitszeit nur wenn es der AG erlaubt, dann darf es jeder andere auch.
Wenn nicht, in seiner Freizeit.
Anfallende Kosten muss er selbst tragen, es sei denn der AG stellt jedem das gleiche zur Verfügung. Ein inoffizielles Sponsoring vom AG wäre einer Wahlbeeinflussung gleich zu stellen, und ist nicht rechtens.
Erstellt am 29.05.2015 um 12:34 Uhr von Bürgermeister
Klar warum nicht.Politiker machen ja auch Werbung für sich oder ihre Partei.
Erstellt am 29.05.2015 um 13:10 Uhr von BRStefan
Danke für die Antworten. Ich stelle es mir nur etwas seltsam vor....
15 Leute aus dem Betriebsrat, dazu die ganzen Nachrücker und vielleicht so 20 Personen, die gerne im BR sein möchte.... Alle laufen durch die Büro´s und machen Werbung für sich.
Das wäre schon lustig :-)
Aber stimmt, die Politiker machen es nicht anders.
DOCH! Sie geben für den Wahlkampf viel Geld aus!
Erstellt am 29.05.2015 um 14:04 Uhr von Xantippe
Hallo BRStefan,
also wir sind ein Betrieb mit ca. 170 Mitarbeitern und wenn bei uns die Wahlen anstehen sehen wir unsere Kollegen genauso wie sonst auch das ganze Jahr über. Auf dem weg zur Arbeit oder zum Dienstende, in der Frühstückspause oder am Kaffeeautomaten oder beim Rauchen oder oder oder. Diese Gelegenheiten werden natürlich von allen potenziellen Kandidaten für kurze Gespräche genutzt. Wahlwerbung heißt bei uns nicht das wir zu bestimmten Zeiten durch die Abteilungen streifen und unsere Meinung kundtun. Sondern immer in kurzen Worten und oft im "vorübergehen". Auch unser Chef würde uns im anderen Falle auch mit Recht ganz schön "ans Bein pinkeln".
Bisher hat es auch immer geklappt das die Kollegen die sich nicht nur für die eigenen Belange interessieren auch genügend Unterstützung bei der Wahl in Form von abgegebenen Stimmen erhalten haben.
Schönes Wochenende
Erstellt am 29.05.2015 um 15:15 Uhr von BRStefan
Hallo Xantippe, klar, bei den Kollegen, die man täglich sieht, braucht man eigentlich ja keine Werbung machen. Die wissen ja, wie man tickt. Bei uns ist es aber so, dass man die anderen Abteilungen kaum sieht, daher kennt man sogar einige Gesichter gar nicht.
Gruß, Stefan
Erstellt am 29.05.2015 um 15:35 Uhr von gironimo
Wahlwerbung ist ausdrücklich erlaubt. Allerdings nicht auf Kosten des Arbeitgebers.
Ist dieser nicht so kleinlich, muss er es allerdings allen Wahlbewerbern im gleichen Umfang gewähren (z.B. die Zeit), denn er muss unparteiisch bleiben. Im Zweifel - lauft in den Pausen herum.