Hallo Mitstreiter, wir hatten Betriebsversammlung und da war auch die Gewerkschaft zugegen.
Nachdem die Gewerkschaft erklärt hatte, dass nur die Mitglieder der Gewerkschaft Anspruch auf Tarif haben, sah es eine Mitarbeiterin als Werbung für diese und stellt mit ironischem Unterton die Frage, ob die Mitarbeiterin der Gewerkschaft die Anträge dabei hat.
Darauhin wurde die Frage mit einem ja beantwortet und die Gewerkschaftsfrau legt Anträge auf den Tisch.
Nun erhielt ich durch den AG eine Ermahnung, dass ich dies als BRV zu unterbinden hätte und sollte dies noch einmal vorkommen, der AG berechtigt ist, die Versammlung zu unterbrechen.
Werbung der Gewerkschaft sei durch diese während der Arbeitszeit verboten. Die BV war ja Arbeitszeit.
Wie seht ihr das?
Aus meiner Sicht stellt dies keine Werbung dar, da die Arbeitnehmerin ja nach den Anträgen gefragt hat. Danke.