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Community-Antworten (1)
12.03.2006 um 10:39 Uhr
Es gibt meines Wissens keinen Aspruch, während der Arbeitszeit und mit Kommunikationsmitteln des Betriebes Werbung zu machen.
Aber wenn Euer AG Werbung für eine Liste toleriert, dann sollte er es für die andere Liste nicht verbieten. Das hielte ich für unzulässige Beeinflussung. Sprecht das doch in dieser Form an, und fragt, warum die andere Liste Werbung machen darf.
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