W.A.F. LogoSeminare

Was ist bei der BR-Wahlkampf-Werbung zulässig?

N
Nick26
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Bei uns findet bald die Betriebsratswahl statt. Es gibt zwei Listen. Die Liste 1 hat sehr viel Werbung für sich gemacht, so das die auf der Liste 2 stehenden Kanidaten nachziehen mußten. Wir haben allerdings die Werbung unter berücksichtigung der Datenmenge per E-Mail verschickt und auch wie Liste 1 kleine Aufmerksamkeiten verteilt. Dies fand in der eigenen Mittagspause statt. Dennoch hat der Abteilungsleiter die weiteren Aktionen der Liste 2 untersagt. Darf er so etwas? Gibt es einen Paragraphen der es erlaubt Werbung zu machen?

3.05001

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

12.03.2006 um 10:39 Uhr

Es gibt meines Wissens keinen Aspruch, während der Arbeitszeit und mit Kommunikationsmitteln des Betriebes Werbung zu machen.

Aber wenn Euer AG Werbung für eine Liste toleriert, dann sollte er es für die andere Liste nicht verbieten. Das hielte ich für unzulässige Beeinflussung. Sprecht das doch in dieser Form an, und fragt, warum die andere Liste Werbung machen darf.

Ihre Antwort