fristlose Kündigung
Wie verhalte ich(stellvBR) mich bei fristloser Kündigung mit sozialer Auslauffrist? Was sollte der BR nicht tun? wir wollen eine Weiterbeschäftigung. Kündigungsgrund zuspät kommen Abmahnung vorhanden
Community-Antworten (8)
21.05.2015 um 23:56 Uhr
Eine Orlandokündigung?
Ihr könnt ja nur Bedenken äussern. Vielleicht ratet ihr dem Kollegen noch, sich gerichtlich zu wehren...
22.05.2015 um 00:01 Uhr
was heißt Orlandokündigung? wie formuliert man die Bedenken ohne den Kllegen zu schaden?
22.05.2015 um 09:42 Uhr
@ Elisabetha
Vergiss die "Orlando-Kündigung" ... es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass dieser AN A rbeitnehmer aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit oder aufgrund spezieller Tarifverträge/durch arbeitsvertragliche Vereinbarung die so genannte ordentliche Unkündbarkeit erlangen hat.
Wie man seine Bedenken gegen eine verhaltensbedingte Kündigung formuliert? >>
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Anhoerung_des_Betriebsrats.html
22.05.2015 um 10:33 Uhr
@Elisabetha Sorry, ich wollte nicht zur Verwirrung beitragen. Sorry
22.05.2015 um 11:22 Uhr
Arbeitgeber versuchen zuweilen - dann, wenn sie glauben mit einer fristgerechten K. nicht durchzukommen - eine fristlose zu formulieren.
Ich würde auch - wie Hoppel schreibt - einen ganz normalen Widerspruch formulieren und dabei natürlich die 3 Tagesfrist einhalten.
22.05.2015 um 11:36 Uhr
Hoppel schreibt aber über Bedenken, nicht Widerspruch, gironimo!
23.05.2015 um 11:48 Uhr
Danke für die Antworten. Wir haben Bedenken geäußert und widersprochen. Die Widersprüche sind ja in 102 sehr eng gesteckt und gelten für eine ordentliche Kündigung. Fristende war Freitag also kurz vor Büroschluss abgegeben. Gruss Elisabetha
24.05.2015 um 15:18 Uhr
Ein Widerspruch dürfte hier keine Wirkung haben, da rechtlich ausgeschlossen.
Etwas anderes ist aber viel wichtiger und sollte dem Betroffenen auch unbedingt mitgeteilt werden.
Da hier ja eine Abmahnung ausgesprochen wurde, scheint es sich ja um eine verhaltensbedingte Kündigung zu handeln. Bei gesetzlich oder tariflich nicht ordentlich kündbaren, wäre eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist auf der Grundlage eines arbeitsvertraglichen Fehlverhaltens, eine Benachteiligung gegenüber ordentlich kündbaren und somit unwirksam.
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