Kündigungsgrund / Datenschutz?
Mahlzeit zusammen,
wenn mich ein gekündigter Manager (der Kündigung wurde vom BR zugestimmt) nach den Kündigungsgründen fragt, darf ich Ihm diese nennen? Der AG hat das nicht getan.
Und weil bestimmt danach gefragt wird: Grund war zusammengefasst absolute Inkompetenz und massive Kundenbeschwerden!
Wie sieht da der Datenschutz aus? Falls vorhanden.
Danke und Gruß Mattes
Community-Antworten (18)
18.05.2015 um 16:24 Uhr
Datenschutz? Das ist ja wohl nicht der Aufhänger
Ich würde den AN (wurde er überhaupt von Euch vertreten?) an den AG verweisen. Der BR sollte sich aber mal fragen aus welchen Gründen er einer Kündigung zustimmt. Ein Blick in das KSchG könnte hier vielleicht die Augen öffnen
18.05.2015 um 16:29 Uhr
@Paula
Danke für den Tip... Ja natürlich könnte ich Ihn weiterreichen.... Nochmal die Frage.... Darf ICH dem AN sagen was die Gründe waren oder kann mir der AG nachher was????
18.05.2015 um 16:48 Uhr
Dass der BR die vom AG genannten Gründe dem AN mitteilen darf ergibt sich schon daraus, dass der AN vor der Kündigung gehört werden soll. Bevor man ihn hören kann muss er erst mal wissen wozu er was sagen soll.
18.05.2015 um 17:22 Uhr
Pjööng hat völlig recht. Ich würde mir als BR aber trotzdem überlegen, ob ich die weiterreiche. Denn ich habe ja zugestimmt und die Gründe für die Kündigung erscheinen mir nach dem KSchG schon eher wackelig (vorsichtig formuliert) zu sein
18.05.2015 um 17:50 Uhr
Wie gesagt sind die Gründe Zusammengefasst und sehr Umfangreich. Eine Weiterbeschäftigung ist auf anderem Posten nicht erwünscht, da er schon auf mehreren Posten "probiert" wurde. Also durch fehlende Qualifikation nicht möglich plus verlorenes Vertrauen und zusätzlich gibt es die Stelle in Zukunft nicht mehr... @Pjöööng: Der BR muss nicht anhören, sondern ..."soweit dies erforderlich erscheint"... Aber da jeder seine eigene Leistung anders sieht und es hier nicht um z.B. Fehltritte z.B. Verbaler Art geht wo alle Parteien gehört werden sollten lagen hier Vorwürfe von vielen Stellen vor. Die eine objektive Sicht gaben und einem 9er Gremium zu einer einstimmige Entscheidung kommen ließen.
Ob diese in allen Punkten rechtlich korrekt war, wird abschließen ein Gericht klären!!!
Aber hat den einer von euch eine Konkrete Antwort zu meiner Frage?
18.05.2015 um 18:31 Uhr
Ihr seit doch Interessenvertreter des AN - aber wenn Ihr nun auch noch zugestimmt habt - sagt ihn doch warum (vielleicht wäre ein Widerspruch mit Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Qualifizierung besser gewesen).
18.05.2015 um 18:35 Uhr
Du willst eine Antwort, die du gar nicht hören willst! Ja,ihr habt das Recht ihn alles mündlich, aber gerne auch schriftlich mitzuteilen, warum er gekündigt wurde!
18.05.2015 um 18:45 Uhr
Warum sollte ich die Antwort nicht hören wollen?
Klar könnte ich mir die ganze Sache einfach machen und einfach an den AG verweisen. Aber den Weg des geringsten Wiederstands muss man nicht gehen! Mir geht es nur darum ob ich die Info an den AN geben darf. Der AG ist ja nicht dazu verpflichtet den AN die Gründe zu nennen. Und wenn der AG das aus irgendeinen Grund nicht macht bzw. will wollte ich nur wissen, ob ich das ohne Regress des AG darf.
18.05.2015 um 18:55 Uhr
Pjööng hatte doch die Antwort gegeben...
18.05.2015 um 20:12 Uhr
Ja ... aber deswegen kann ich doch auch den anderen diskusions teilnehmern Antworten. ...
18.05.2015 um 20:43 Uhr
Dann schau in den Beitrag 5 und frage doch warum du noch mal nachgefragt hast. Die Antwort war doch da
18.05.2015 um 20:46 Uhr
@ mattes: wenn ihr als BR einer Kündigung zustimmt, hat es der MA vor dem Arbeitsgericht schwerer. Einfach Frist verstreichen lassen. Ein BR ist kein Richter. Ein BR ist der Anwalt.
18.05.2015 um 21:47 Uhr
@dabbelx Es gibt TN hier (Virago+Casablanca), die Dir jetzt mitteilen müssten, dass Du Unsinn schreibst und demnach nicht mehr antworten darfst!
Richtig ist: Wenn der BR einer Kündigung zustimmt, hat der AN es bei einem Kündigungsschutzprozess weder leichter noch schwerer.
19.05.2015 um 01:16 Uhr
Hallo null...das wurde uns im BR1 aber etwas anders erzählt. Demnach soll es Arbeitsrichter geben, die sich da sagen bzw. denken: Wenn der Betriebsrat schon einer Kündigung zustimmt...usw....naja
19.05.2015 um 01:27 Uhr
Also so einen arbeitsrichter habe ich noch nie gesehen....
19.05.2015 um 01:31 Uhr
Wechsel den Anbieter!
19.05.2015 um 01:40 Uhr
naja, bei einem ordnungsgemäßem Widerspruch, könnte ein auf Verlangen des AN, nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen ein Weiterbeschäftigungsanspruch entstehen.
19.05.2015 um 09:15 Uhr
Ich finde das richtig interessant wohin hier Fragestellungen führen können :) Aber zum Glück sind wir in Deutschland wo jeder seine Meinung vertreten darf und kann.
Ich freue mich schon auf meine nächste Frage... :)
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