W.A.F. LogoSeminare

Kündigungsgrund / Datenschutz?

M
Mattes
Jan 2018 bearbeitet

Mahlzeit zusammen,

wenn mich ein gekündigter Manager (der Kündigung wurde vom BR zugestimmt) nach den Kündigungsgründen fragt, darf ich Ihm diese nennen? Der AG hat das nicht getan.

Und weil bestimmt danach gefragt wird: Grund war zusammengefasst absolute Inkompetenz und massive Kundenbeschwerden!

Wie sieht da der Datenschutz aus? Falls vorhanden.

Danke und Gruß Mattes

1.768018

Community-Antworten (18)

P
paula

18.05.2015 um 16:24 Uhr

Datenschutz? Das ist ja wohl nicht der Aufhänger

Ich würde den AN (wurde er überhaupt von Euch vertreten?) an den AG verweisen. Der BR sollte sich aber mal fragen aus welchen Gründen er einer Kündigung zustimmt. Ein Blick in das KSchG könnte hier vielleicht die Augen öffnen

M
Mattes

18.05.2015 um 16:29 Uhr

@Paula

Danke für den Tip... Ja natürlich könnte ich Ihn weiterreichen.... Nochmal die Frage.... Darf ICH dem AN sagen was die Gründe waren oder kann mir der AG nachher was????

P
Pjöööng

18.05.2015 um 16:48 Uhr

Dass der BR die vom AG genannten Gründe dem AN mitteilen darf ergibt sich schon daraus, dass der AN vor der Kündigung gehört werden soll. Bevor man ihn hören kann muss er erst mal wissen wozu er was sagen soll.

P
paula

18.05.2015 um 17:22 Uhr

Pjööng hat völlig recht. Ich würde mir als BR aber trotzdem überlegen, ob ich die weiterreiche. Denn ich habe ja zugestimmt und die Gründe für die Kündigung erscheinen mir nach dem KSchG schon eher wackelig (vorsichtig formuliert) zu sein

M
Mattes

18.05.2015 um 17:50 Uhr

Wie gesagt sind die Gründe Zusammengefasst und sehr Umfangreich. Eine Weiterbeschäftigung ist auf anderem Posten nicht erwünscht, da er schon auf mehreren Posten "probiert" wurde. Also durch fehlende Qualifikation nicht möglich plus verlorenes Vertrauen und zusätzlich gibt es die Stelle in Zukunft nicht mehr... @Pjöööng: Der BR muss nicht anhören, sondern ..."soweit dies erforderlich erscheint"... Aber da jeder seine eigene Leistung anders sieht und es hier nicht um z.B. Fehltritte z.B. Verbaler Art geht wo alle Parteien gehört werden sollten lagen hier Vorwürfe von vielen Stellen vor. Die eine objektive Sicht gaben und einem 9er Gremium zu einer einstimmige Entscheidung kommen ließen.

Ob diese in allen Punkten rechtlich korrekt war, wird abschließen ein Gericht klären!!!

Aber hat den einer von euch eine Konkrete Antwort zu meiner Frage?

G
gironimo

18.05.2015 um 18:31 Uhr

Ihr seit doch Interessenvertreter des AN - aber wenn Ihr nun auch noch zugestimmt habt - sagt ihn doch warum (vielleicht wäre ein Widerspruch mit Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Qualifizierung besser gewesen).

E
Erdenbürger

18.05.2015 um 18:35 Uhr

Du willst eine Antwort, die du gar nicht hören willst! Ja,ihr habt das Recht ihn alles mündlich, aber gerne auch schriftlich mitzuteilen, warum er gekündigt wurde!

M
Mattes

18.05.2015 um 18:45 Uhr

Warum sollte ich die Antwort nicht hören wollen?

Klar könnte ich mir die ganze Sache einfach machen und einfach an den AG verweisen. Aber den Weg des geringsten Wiederstands muss man nicht gehen! Mir geht es nur darum ob ich die Info an den AN geben darf. Der AG ist ja nicht dazu verpflichtet den AN die Gründe zu nennen. Und wenn der AG das aus irgendeinen Grund nicht macht bzw. will wollte ich nur wissen, ob ich das ohne Regress des AG darf.

P
paula

18.05.2015 um 18:55 Uhr

Pjööng hatte doch die Antwort gegeben...

M
Mattes

18.05.2015 um 20:12 Uhr

Ja ... aber deswegen kann ich doch auch den anderen diskusions teilnehmern Antworten. ...

G
ganther

18.05.2015 um 20:43 Uhr

Dann schau in den Beitrag 5 und frage doch warum du noch mal nachgefragt hast. Die Antwort war doch da

D
dabbelx

18.05.2015 um 20:46 Uhr

@ mattes: wenn ihr als BR einer Kündigung zustimmt, hat es der MA vor dem Arbeitsgericht schwerer. Einfach Frist verstreichen lassen. Ein BR ist kein Richter. Ein BR ist der Anwalt.

K
Kölner

18.05.2015 um 21:47 Uhr

@dabbelx Es gibt TN hier (Virago+Casablanca), die Dir jetzt mitteilen müssten, dass Du Unsinn schreibst und demnach nicht mehr antworten darfst!

Richtig ist: Wenn der BR einer Kündigung zustimmt, hat der AN es bei einem Kündigungsschutzprozess weder leichter noch schwerer.

D
dabbelx

19.05.2015 um 01:16 Uhr

Hallo null...das wurde uns im BR1 aber etwas anders erzählt. Demnach soll es Arbeitsrichter geben, die sich da sagen bzw. denken: Wenn der Betriebsrat schon einer Kündigung zustimmt...usw....naja

G
ganther

19.05.2015 um 01:27 Uhr

Also so einen arbeitsrichter habe ich noch nie gesehen....

K
Kölner

19.05.2015 um 01:31 Uhr

Wechsel den Anbieter!

B
blackjack

19.05.2015 um 01:40 Uhr

naja, bei einem ordnungsgemäßem Widerspruch, könnte ein auf Verlangen des AN, nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen ein Weiterbeschäftigungsanspruch entstehen.

M
Mattes

19.05.2015 um 09:15 Uhr

Ich finde das richtig interessant wohin hier Fragestellungen führen können :) Aber zum Glück sind wir in Deutschland wo jeder seine Meinung vertreten darf und kann.

Ich freue mich schon auf meine nächste Frage... :)

Ihre Antwort