Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter hat zum 31.9.14 gekündigt. Die alte BV hat vorgesehen, dass dieser MA kein Leistungsentgelt erhält, da er laut BV bis 01.10 beschäftigt sein müsste. Diese BV befand sich jedoch bereits in der Nachwirkungsphase. Nun wurde am 02.03.15 eine neue BV verabschiedet. Diese BV würde den MA nicht mehr ausschließen und gilt rückwirkend für den Bewertungszeitraum 2014.

Hat der MA nun Anspruch oder nicht? Er hatte ja bis zum 31.09.2014 einen gültigen Arbeitsvertrag.

Könnt Ihr mir helfen?
Beste Grüße