Erstellt am 12.05.2015 um 14:41 Uhr von gironimo
Es ist zu hinterfragen, ob die beiden leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG sind.
Allein die Berufsbezeichnung macht es ja nicht aus. Es kommt auf die tatsächlichen Kompetenzen/Zuständigkeiten an.
Für tatsächlich leitende Angestellte ist der BR nicht zuständig.
Erstellt am 12.05.2015 um 14:57 Uhr von norbertle
sie sind tatsächlich leitende.
wurde bei der Wahl auch so bestätigt.
Heißt hier haben wir nicht mal ein recht auf Information um welche Schulung es sich handelt oder?
Erstellt am 12.05.2015 um 16:48 Uhr von Pickel
Ja, das ist nicht euer Thema.
Erstellt am 12.05.2015 um 19:01 Uhr von Hoppel
@ norbertle
Räusper ... habt Ihr keine anderen Sorgen als zu hinterfragen, ob die Personalchefin und der EDV-Chef den BR womöglich um Erlaubnis bitten müssten, wenn sie an einem Seminar teilnehmen wollen?
Über die §§ 96-98 BetrVG habt ihr in dem Zusammenhang hoffentlich nicht ernsthaft nachgedacht ...
Erstellt am 13.05.2015 um 07:04 Uhr von norbertle
@Hoppel
wo liegt dein Problem??
mich hat es interessiert und deshalb habe ich hier in einem Forum von Betriebsräten diese Frage gestellt.
Hat keiner verlangt das du hier deinen Senf dazugeben musst wenn du nicht willst.
Wir haben immer andere Sorgen, heißt aber nicht das ich mein allgemein wissen nicht ausbauen kann nebenbei.
@all
Danke für die Tipps