Schulungen für Personalchefin und EDV-Chef Mitbestimmungspflichtig?
Hallo liebe Mitstreiter,
mich beschäftigt eine Frage zum Thema Schulungen.
Ich habe heute erfahren das unsere Personalchefin und unser EDV-Chef(Prokura) auf einer Schulung sind.
Jetzt frage ich mich ob dies vorab mit dem BR abgesprochen bzw. angehört werden muss (§96-98).
Oder greifen die nur beim Personal?
Die benannten Personen sind leitende Angestellte.
Danke für eure Hilfe vorab
Gruß
Community-Antworten (5)
12.05.2015 um 16:41 Uhr
Es ist zu hinterfragen, ob die beiden leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG sind.
Allein die Berufsbezeichnung macht es ja nicht aus. Es kommt auf die tatsächlichen Kompetenzen/Zuständigkeiten an.
Für tatsächlich leitende Angestellte ist der BR nicht zuständig.
12.05.2015 um 16:57 Uhr
sie sind tatsächlich leitende.
wurde bei der Wahl auch so bestätigt.
Heißt hier haben wir nicht mal ein recht auf Information um welche Schulung es sich handelt oder?
12.05.2015 um 18:48 Uhr
Ja, das ist nicht euer Thema.
12.05.2015 um 21:01 Uhr
@ norbertle
Räusper ... habt Ihr keine anderen Sorgen als zu hinterfragen, ob die Personalchefin und der EDV-Chef den BR womöglich um Erlaubnis bitten müssten, wenn sie an einem Seminar teilnehmen wollen?
Über die §§ 96-98 BetrVG habt ihr in dem Zusammenhang hoffentlich nicht ernsthaft nachgedacht ...
13.05.2015 um 09:04 Uhr
@Hoppel
wo liegt dein Problem??
mich hat es interessiert und deshalb habe ich hier in einem Forum von Betriebsräten diese Frage gestellt. Hat keiner verlangt das du hier deinen Senf dazugeben musst wenn du nicht willst.
Wir haben immer andere Sorgen, heißt aber nicht das ich mein allgemein wissen nicht ausbauen kann nebenbei.
@all
Danke für die Tipps
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