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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ankündigung von einem Krankenschein

U
Urlaubsziege
Dez 2022 bearbeitet

Moin Ich habe mal wieder eine Frage Ein MA hat eine Krankmeldung zwei Tage im voraus angekündigt nun möchte der Chef gerne eine Abmahnung aussprechen aber seine Vorgesetzte sagt im Dezember möchte sie sowas nicht Können wir als BR da was machen LG Zusatzerkläung: Da gab es ein Problem mit dem MA und darauf hin sagte der MA er würde sich Krank melden zwei Tage später kam die Krankmeldung also krank mit Ankündigung keine OP oder so Chef und BR sind sich da einig bloß die Vorgestsetzte vom Chef nicht weil es Dezember ist und ja viel zu tun ist meint die es müsse keine Abmahnung geben . Kann man als BR da was machen ? LG

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Community-Antworten (16)

M
Matze

15.12.2022 um 12:44 Uhr

Betriebsrat hat mit der Abmahnung erstmal nichts zu tun. Kommt auch auf den Grund der Krankmeldung an (z.B. geplante Coloskopie oder gar OP?). Man muss dem AG nicht jeden Krankheitsgrund auf die Nase binden. Vielleicht solltet ihr den MA beraten, wie er gegen eine Abmahnung vorgehen kann.

C
celestro

15.12.2022 um 12:46 Uhr

1.) Wenn ich weiß, das ich operiert werde, MUSS ich das sogar vorzeitig ankündigen. Also erst einmal klären, ob das überhaupt abmahnfähig ist.

2.) Was will der BR denn machen? Die Vorgesetzte überzeugen, doch eine Abmahnung auszusprechen, weil es ja egal ist, ob Dezember oder nicht?

Grundsätzlich ... der BR ist bei Abmahnungen erst einmal "raus".

M
Matze

15.12.2022 um 12:50 Uhr

@celestro, zu 2.): ich glaube, Urlaubsziege hat es anders gemeint (positiv thinking).

T
takkus

15.12.2022 um 12:54 Uhr

@Matze: seh ich anders. Die Vorgesetzte des Chefs will es ja nicht. Der BR fragt nun was er da machen kann. Ich denke, der BR besteht auf eine Abmahnung.

@Urlaubsziege: kläre uns mal bitte auf.

M
Muschelschubser

15.12.2022 um 13:04 Uhr

Der BR kann im juristischen Sinne bei einer Abmahnung überhaupt nichts machen.

Es ist aber nicht verboten, Gespräche mit den Beteiligten zu führen.

In erster Linie wäre für mich z.B. der Grund der Krankmeldung interessant, weshalb ich zunächst mit der/dem Betroffenen sprechen würde.

Es ist natürlich das gute Recht, dem AG nicht mitzuteilen worunter man leidet. In Verbindung mit einer angekündigten AU kann es aber - wie man sieht - problematisch werden.

Natürlich kann jemand mit einer leichten Erkältung den Entschluss fassen, Montag zum Arzt zu gehen um sich ein paar Tage Auszeit zu sichern. Ja, das ist evtl. fragwürdig.

Es können aber ebenso geplante Untersuchungen oder Eingriffe sein, die sich nicht anders timen lassen. Vielleicht tut man gut daran, hier mit offenen Karten zu spielen und so Spekulationen und falschen Beschuldigungen vorzubeugen.

R
Relfe

15.12.2022 um 14:04 Uhr

wenn der Chef und die Vorgesetzte sich streiten, ob einer Abmahnung, was kann der BR machen? Zusehen, lächeln, Kaffee trinken und abwarten was passiert. Abmahnungen sind AG Angelegenheit und wenn der AN eine AUB vorlegt, dann ist die Abmahnung sowieso hinfällig, solange der AG keine weiteren Schritte einleitet.

Also erstmal abwarten und Tee trinken.

M
Moreno

15.12.2022 um 17:02 Uhr

Abmahnungen sind AG Angelegenheit und wenn der AN eine AUB vorlegt, dann ist die Abmahnung sowieso hinfällig Zitat relfe

Das ist natürlich nicht richtig! Wenn ich sage die Arbeit stinkt mir übermorgen lasse ich mich krank schreiben und tu es dann auch kann ich froh sein mit einer Abmahnung weg zu kommen. Anderes Thema ist natürlich eine geplante OP z.b. aber da kann uns nur Urlaubsziege aufklären.

R
Relfe

15.12.2022 um 17:32 Uhr

@moreno

Wieso ist es Quatsch? das Zitat ging noch weiter: solange der AG keine weiteren Schritte einleitet

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/befristung/angekuendigte-arbeitsunfaehigkeit-fuehrt-nicht-immer-zur-kuendigung/ Zitat: "Die Ankündigung von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ist unschädlich, wenn eine solche später wirklich eintritt."

--> eine AUB ist ein Dokument das eine AU bescheinigt und damit wird die Ankündigung erstmal ärztlich bestätigt. Somit wäre das eine Abmahnung wegen nachgewiesener AU und die Abmahnung ist so natürlich nichtig. Der AG kann jetzt die AUB anzweifeln, was er begründen kann aufgrund der Ankündigung. Und nun muss der AN nachweisen das er tatsächlich krank war, indem er z.B. seinen Arzt aussagen läßt oder nachweist das man im KH war etc. Ist der Nachweis erbracht, ist die Abmahnung nichtig. Wird die AUB nicht angezweifelt, ist die Abmahnung ebenfalls nichtig.

Nur weil ich ankündige übermorgen krank zu sein, kann man mich nicht abmahnen.

Normalerweise stellt der AG die Lohnfortzahlung ein, wenn eine Krankheit angekündigt wird und er zweifelt an die Echtheit der AUB hat, aber eine Abmahnung bei Vorlage einer AUB wird nie Bestand haben ohne weitere Schritte.

L
lolium

16.12.2022 um 08:01 Uhr

Urlaubsziege: ich habe es wieder mal noch nicht so richtig verstanden: worüber seid ihr Euch mit dem Chef einig? Wollt Ihr das der Kollege eine Abmahnung bekommt, oder wollt ihr die Abmahnung verhindern? Wie schätzt ihr das Verhalten des Kollegen ein? Mir ist eure Absicht nicht so ganz klar.

relfe schrieb:"Nur weil ich ankündige übermorgen krank zu sein, kann man mich nicht abmahnen."

woher nimmst Du diese Sicherheit? in dem Text aus Deinem Link steht auch folgendes:

Bundesarbeitsgericht sieht angekündigte Krankheit als Kündigungsgrund an Das BAG entschied 2009 genauso (Urteil vom 12.03.2009, Az. 2 AZR 251/07). Maßgeblich für die Gerichte ist herbei folgender Gesichtspunkt: Der Arbeitnehmer gibt zu erkennen, dass er notfalls gewillt ist, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Es ging in diesem Fall um einen Beschäftigten, der deinen U nicht so bekommen hatte wie er es wollte und daraufhin sagte: Dann bin ich eben K.

R
Relfe

16.12.2022 um 09:58 Uhr

@lolium

"... unberechtigter Vorteil.." liegt nur vor, wenn man nicht krank ist !!

wenn ich anschließend tatsächlich und nachweislich krank bin und das mit AUB belegen kann, dann habe ich mich zwar "blöd" verhalten, aber am Ende nichts falsches gemacht.

Der Haken bei der "Androhung krank zu machen" ist eben, das man dann auch tatsächlich krank werden muss (nachweislich), ansonsten habe ich als AN ein großes Problem.

Die "Vorschreiber" hier haben ja alle nicht Unrecht, die meisten schließen aber genau diesen Fall aus, das man tatsächlich und nachweislich krank ist.

M
Moreno

16.12.2022 um 10:52 Uhr

Ne Relfe die Androhung ....dann mache ich krank ist das vertragswidrige Verhalten...nicht die Frage ob man dann eine AU hat oder nicht!

W
wdliss

16.12.2022 um 11:11 Uhr

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/kuendigung-trotz-drohung-mit-krankheit-unwirksam_76_548324.html

"Schon die Drohung mit einer (unberechtigten) Krankschreibung stellt eine gravierende Verletzung der Pflichten als Arbeitnehmer dar und nicht erst die Umsetzung, also das Nichterscheinen zur Arbeit mit Ansage. Denn schon mit der Drohung bringt der Mitarbeiter seine Bereitschaft zum Ausdruck, die Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zu missbrauchen (...)"

C
celestro

16.12.2022 um 11:15 Uhr

Ihr dreht Euch im Kreis ... ja, die Drohung mit einer "unberechtigten Krankschreibung" mag "strafbar" sein. Ob es hier aber um eine solche geht, ist ja gar nicht sicher.

R
Relfe

16.12.2022 um 12:41 Uhr

@ Urlaubsziege

der Nachtrag löst die Frage auch nicht auf:

"... kam die Krankmeldung..." heißt jetzt was? Der AN hat sich krankgemeldet mit oder ohne AUB? --> das ist ja ein gravierender Unterschied in einem solchen Fall.

".. Chef und BR sind sich einig ..." heißt der BR verlangt dass der AN vom AG abgemahnt wird?

C
celestro

16.12.2022 um 12:48 Uhr

es ist wenig sinnvoll, den Ursprungsbeitrag zu editieren ... vor allem weil das dann oft nur wenige Menschen mitbekommen.

Die Vorgesetzte will nicht abmahnen, weil es Dezember ist und soviel zu tun ist? Aber wenn dann jemand aus Sicht des Chefs "blau macht" .... verstehe den Gedankengang irgendwie nicht.

Aber ich würde immer noch sagen: Der BR kann da nichts machen. Wenn die Vorgesetzte da entscheidet "keine Abmahnung", dann ist das halt so.

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