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Transformationsgeld IG Metall

N
Nils1009
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ein Arbeitnehmer tritt am 01.09.22 ins Unternehmen ein.

Stichtag Transformationsgeld: 28.02.2023

Voraussetzung ist mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit.

Erhält er das Transformationsgeld? Oder hätte er die 6 Monate nicht erreicht?

1.481013

Community-Antworten (13)

T
takkus

15.12.2022 um 11:50 Uhr

Um das auszurechnen muss man wahrscheinlich ein Mathematikstudium erfolgreich angefangen haben. Schwierig- schwierig. ?

C
celestro

15.12.2022 um 11:58 Uhr

Es geht vermutlich um "Stichtag ist vorbei" plus 1 Sekunde = echt keine Kohle? Das ist natürlich bitter.

M
Muschelschubser

15.12.2022 um 12:01 Uhr

Ich würde das tatsächlich mal prüfen lassen, aber rein rechnerisch sieht es so aus als würde ihm 1 Tag fehlen - was mehr als ärgerlich wäre.

Zumindest dürfte er auf 6 Gehälter kommen, so dass die für das T-Geld definierte Berechnungsgrundlage gegeben wäre.

T
titapropper

15.12.2022 um 12:05 Uhr

Er fängt am 01.09.2022 in der Firma an. Die ersten 6 Monate sind Probezeit. An welchem Tag/ zu welchem Datum endet die Probezeit?

C
celestro

15.12.2022 um 12:18 Uhr

Mir stellt sich eher die Frage, wieso man den Stichtag auf den letzten eines Monats legt ...

R
Relfe

15.12.2022 um 12:23 Uhr

las mal philosophieren: am 28.02.2023 wäre der letzte Tag der Probezeit, d.h. an diesem Tag könnte der noch nach Probezeitregeln gekündigt werden. Ob er dann Anspruch auf Transformationsgeld bereits erwirbt am 28.02.2023, wenn er die Probezeit noch nicht überstanden hat und ggf dann mit Transformationsgeld die Firma wegen Probezeitkündigung verlassen muss?

Irgendwie glaube ich ja, die 6 Monate enden am 01.03.2023 um 00:01 Uhr, mit Ende der Probezeit.

D
DummerHund

15.12.2022 um 12:27 Uhr

Ich denke Entscheidend könnte sein wenn folgender Textlaut im Arbeitsvertrag steht.

Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Sie beginnt mit dem Arbeitsvertrag und endet mit Ab­lauf des TT.MM.JJJJ.

Dann auf das Wort "Ablauf" achten.

N
Nils1009

15.12.2022 um 12:51 Uhr

Die Probezeit lag bei 3 Monaten. Es geht hier um die Betriebszugehörigkeit. Wenn der Stichtag 28.02.23 ist. Ob ein Anspruch auf Transformationsgeld besteht oder tatsächlich die 6 Monate erst am 01.03 erreicht sind und somit kein Anspruch besteht.

C
celestro

15.12.2022 um 12:58 Uhr

würde empfehlen, mal bei der IG Metall nachzufragen. Aber ich ahne Böses ....

C
Catweazle

15.12.2022 um 13:30 Uhr

Das "mind. 6 Monate" bedeutet genau 6 Monate oder länger. Also sind die 6 Monate Betriebszugehörigkeit erreicht. Wenn das Wort mindestens fehlen würde hätten alle die kürzer oder länger im Betrieb sind keinen Anspruch.

M
Muschelschubser

15.12.2022 um 14:06 Uhr

Aaalso:

Ich habe im Internet mal einen Fristenrechner gesucht - und gefunden.

Da wir einen festen Termin haben, handelt es sich hier m.E. um eine Terminfrist nach BGB und nicht um eine Ereignisfrist.

Demnach spuckt der Fristenrechner ein Fristende am 28.02.2023 aus - und die Mindestbetriebszugehörigkeit von 6 Monaten wäre erfüllt.

Hier der Link dazu: https://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/

Aber: alles ohne Gewähr!

D
DummerHund

15.12.2022 um 14:20 Uhr

@Muschelschubser Würde ich jetzt auch mal so sehen, ohne in diesen Fristenrechner nach zu schauen, aber Aufgrund der Antwort von meiner Wenigkeit und der von Catweazle.

D
Danidil84

08.03.2023 um 22:09 Uhr

Gibt es neue Erkenntnisse hierzu?

Das dürfte doch jedes Jahr hunderte, tausende neue Mitarbeiter betreffen, die am 1.9. begonnen haben. Mich eingeschlossen - und ich habs nicht bekommen. Angeblich zurecht nicht, meint mein AG.

Wie kann etwas so uneindeutig beschrieben werden? Das führt doch zwangsläufig zu Diskussionen und Streit.

Was sind nun "am 28.2. vollständigen 6 Monate" ? Ab 1.9. oder ab 30.8. Oder ab 28.8.dabei?

Liebe Grüße!

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