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Kündigung / Betriebsratsmandat

B
Betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin (Betriebsratsmitglied) möchte zum 30.06.2007 kündigen und gleichzeitig eine Bewerbung auf € 400,00 Basis zum 01.07.2007 abgeben. Nach meiner Auffassung erlischt mit ihrer Kündigung zum 30.06.2007 ihr Betriebsratsmandat.

Liege ich hier richtig ?

Vorab vielen Dank!

Christof Zutt BR-Vorsitzender

4.40503

Community-Antworten (3)

GM
Georg M

31.05.2007 um 18:28 Uhr

Nicht wenn sich der weitere Vertrag unmittelbar anschließt. Als "geringfügig Beschäftigte" ist sie genauso Arbeitnehmerin wie davor, denn das Arbeitsverhältnis wird ununterbrochen fortgesetzt.

BT
betriebliche trübung

31.05.2007 um 20:18 Uhr

Ich finde, dass die Vorgehensweise... erstaunlich ist. Warum wird hier nicht der § 8 des TzBfG angewandt?

B
Biggy

31.05.2007 um 21:27 Uhr

Hallo Betriebsrat warum kündigt die Kollegin? Wenn sie weiter in dem Betrieb arbeiten möchte, dann soll sie doch Stundenreduzierung beantragen, denn wenn sie nicht mehr auf 400€ eingestellt wird ist sie arbeitslos und wird für 3 Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt da sie gekündigt hat. Betriebsratsmitglied bleibt sie unabhängig davon wieviel Stunden sie arbeitet.

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