Erstellt am 10.05.2015 um 09:19 Uhr von gironimo
siehe dazu § 2 BetrVG. Der Besuch des Gewerkschftssekretärs sollte ein normaler Vorgang sein; ein Besucher wie jeder andere Besucher auch.
Es empfiehlt sich, beim ersten Besuch hierüber mit dem Arbeitgeber einvernehmen zu erzielen.
Erstellt am 10.05.2015 um 11:25 Uhr von Hoppel
@ Clarence
"Muss ich den AG darüber informieren? "> JA
Erstellt am 10.05.2015 um 12:24 Uhr von Stoni
Informieren ist eine Sache des Umganges miteinander, kann man, tut nicht weh. Jedoch geht es den AG nichts an worüber Ihr mit dem Sekretär sprechen wollt. Es sei denn, im Gremium entscheidet Ihr gemeinsam anders.