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Gewerkschaft im Betrieb

C
Clarence
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben einen Tarifvertrag und habe, zur Beratungzwecke, zur nächster BR Sitzung unsen Gewerkschaftssekretär eingeladen. Muss ich den AG darüber informieren?

1.42603

Community-Antworten (3)

G
gironimo

10.05.2015 um 11:19 Uhr

siehe dazu § 2 BetrVG. Der Besuch des Gewerkschftssekretärs sollte ein normaler Vorgang sein; ein Besucher wie jeder andere Besucher auch.

Es empfiehlt sich, beim ersten Besuch hierüber mit dem Arbeitgeber einvernehmen zu erzielen.

H
Hoppel

10.05.2015 um 13:25 Uhr

@ Clarence

"Muss ich den AG darüber informieren? "> JA

S
Stoni

10.05.2015 um 14:24 Uhr

Informieren ist eine Sache des Umganges miteinander, kann man, tut nicht weh. Jedoch geht es den AG nichts an worüber Ihr mit dem Sekretär sprechen wollt. Es sei denn, im Gremium entscheidet Ihr gemeinsam anders.

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