Aussertarifliche Angestellte
Hallo,
unser TV enthält eine Abstandsklausel. Mindestabstand von 15 % zur Vergütung der höchsten tariflichen Gehaltsgruppe. Ein Mitarbeiter soll demnächst AT-Angestellter werden. Der Abstand zwischen AT Gehalt und der höchsten tariflichen Gehaltsgruppe ist aber < 15%.
Was tun, wenn der MA damit einverstanden ist und sich sogar darüber aufregt, dass der BR sich in seine Angelegenheit einmischt?
Inoffiziell hat der BR erfahren, dass weitere Angestellte demnächst AT Angestellte werden sollen. Bei diesen Mitarbeitern würde die Abstandsklausel greifen. Die Ausgruppierung muss er dem BR ja mitteilen aber muss er auch begründen? Darüber hinaus ist wohl geplant, dass diese AT-Mitarbeiter nicht mehr stempeln müssen (Zeiterfassung). Welche Möglichkeit hat der BR dann noch zu prüfen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird?
Community-Antworten (9)
07.05.2015 um 01:50 Uhr
Besteht denn für diesen AN überhaupt Tarifbindung?
07.05.2015 um 01:51 Uhr
Wenn der MA kein Gewerkschaftsmitglied ist(davon gehe ich mal aus), kann die Gewerkschaft für ihn auch keinen TV abschließen. Eine Ausgruppierung erfolgt dann ohne dieser 15%. -Regel.
Zeiterfassung dient nicht dem BR, um die MA besser kontrollieren zu können. Er muss dann eben die Augen offen halten und bei Verdacht Gespräche führen.
07.05.2015 um 08:31 Uhr
sich sogar darüber aufregt, dass der BR sich in seine Angelegenheit einmischt? In diesem Fall: Gar nichts.
07.05.2015 um 09:03 Uhr
@ Pickel (+ Pjöööng) der AN ist kein Gewerkschaftsmitglied. Im Betrieb sind aber die wenigsten MA Gewerkschaftsmitglieder und trotzdem kommt der TV zur Anwendung, also macht deine Antwort für mich keinen Sinn.
07.05.2015 um 09:20 Uhr
@wieso Bei uns ist das so geregelt, dass der MA in solchen Fällen die höchstmögliche Entgeltstufe plus unverfallbare Zulage bekommt. Somit verdient er mehr als der Tarifvertrag hergibt, aber er ist immer noch im Rahmen des Tarifvertrags.
07.05.2015 um 10:28 Uhr
Doch wieso, die Antworten machen Sinn.
Der AG kann natürlich jederzeit alle MA wie Gewerkschaftsmitglieder behandeln und den TV anwenden (das ist in der Regel ja vorteilhaft für die MA). Wenn aber AG und MA beide der gleichen Meinung sind, dass der TV an dieser Stelle nicht angewendet werden soll, besteht hier auch keinerlei Verpflichtung.
Kurz gesagt: Die Anwendung des TV auf alle nicht gewerkschaftlich organisierten MA macht der AG rechtlich rein freiwillig.
07.05.2015 um 11:28 Uhr
Auch beim Ausgruppieren aus dem Tarif gilt der § 99 BetrVG und der BR kann seine Zustimmung verweigern, wenn gegen tarifliche Bestimmungen verstoßen wird. Er sollte es auch tun und gleichzeitig den AN aufklären, welche negativen Aspekte auf ihn zukommen. Das scheinen ja so einige zu sein.
Wer stempelt oder nicht, liegt nicht in der Entscheidung des AG. Hier gilt die Mitbestimmung. Zum Schutz Eurer AT-ler solltet Ihr unbedingt darauf achten, dass diese ebenso stechen, wie alle anderen AN auch. Klar ködert der AG mit dem Wort VERTRAUEN(-sarbeitszeit). Aber im Grunde läuft es auf immer mehr Arbeit und unendlich viel Überstunden ohne Bezahlung hinaus.
Erinnert sei an - BAG vom 06.05.2003, 1 ABR 13/02
07.05.2015 um 13:42 Uhr
Zitat (wieso): "@ Pickel (+ Pjöööng) der AN ist kein Gewerkschaftsmitglied. Im Betrieb sind aber die wenigsten MA Gewerkschaftsmitglieder und trotzdem kommt der TV zur Anwendung, also macht deine Antwort für mich keinen Sinn."
Der Tarifvertrag findet dann aber nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen Anwendung, sondern weil es Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag so vereinbart haben. Es steht den Beteiligten frei, sich auf eine Änderung des Arbeitsvertrages zu einigen. Mitbestimmung sehe ich da nicht.
07.05.2015 um 21:25 Uhr
vielen Dank für eure Infos.
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