Erstellt am 06.05.2015 um 10:32 Uhr von outofmemory
Also erstmal der passende Gesetzestext hierzu:
"§ 5
Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird."
Ist die betriebliche Regelung schriftlich fixiert? Also ist dieses Thema in einer BV geregelt?
Ansonsten kann der AG nach §5 EntFG dies einfordern.
Erstellt am 06.05.2015 um 10:45 Uhr von gironimo
Es ist mitbestimmungspflichtig. Eine Frage der Gleichbehandlung sehe ich nicht in Gefahr. Allerdings könntet Ihr ja gute Gründe haben, zu dieser Regelung nein zu sagen (wird der AG deshalb die E-Stelle anrufen?).
Vielleicht sollte man lieber erst einmal die Frage klären, warum die Fehlzeiten bei den Azubis so hoch sind und hier etwas ändern.
Erstellt am 06.05.2015 um 22:22 Uhr von Hoppel
@ magictom
Greift denn ggf. ein TV? Falls ja, was ist denn darin geregelt?
Erstellt am 08.05.2015 um 08:23 Uhr von matomwd
Hallo zusammen. Erstmal danke an alle Schreiber.
Wir haben gestern in der Sitzung beschlossen, daß wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir möchten nicht, daß alle Azubis "über einen Kamm geschoren" werden sollen. Vielmehr soll sich der AG die 2-3 Azubis, die es ja nur betrifft, einzeln vornehmen. Damit ist der kolletive Bezug weg und alle Nichtbetroffenen haben dadurch keinen Nachteil.