Unser AG will aufgrund starker Zunahme der Krankmeldungen von Azubis die betriebliche Regelung AU (nach 2 Krankheitstagen, spätestens am 3.Tag) nur für Azubis ändern. Diese sollen künftig schon nach dem 1.Krankheitstag eine AU vorlegen.
Zum einen wäre dies ja eine mitbestimmungspflichtige Massnahme, aber verstösst es nicht auch gegen Gesetze (Gleichbehandlung etc.) ?