JAV Freistellung von der Berufsschule
JAV Wir haben eine JAV Vertreterin und eine Stellvertreterin, Beide möchten an einem Seminar für JAV teilnehmen. Wie ist es mit der Freigestellung der Berufsschule und dürfen beide an dem Seminar teilnehmen ???
Community-Antworten (1)
05.05.2015 um 12:23 Uhr
Im § 65 BetrVG steht, dass der § 37 BetrVG entsprechend gilt. Also sind die gleichen Maßstäbe anzusetzen.
Das heißt - Ja das Seminar ist möglich, wenn der BR es für erforderlich hält. Wenn es Grundlagenseminare sind, kann es auch für die Stellvertreterin erforderlich sein, wenn sie die Kollegin regelmäßig vertritt.
Ich denke, den verpassten Stoff in der Berufsschule, kann man auch nachholen.
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