Erstellt am 28.04.2015 um 11:38 Uhr von moreno
Hallo Hetti schau mal so ist die Regelung im BGB:
§ 616 BGB - bezahlte Freistellung
Gemäß § 616 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" nicht nur freizustellen, sondern in dieser Zeit auch die Vergütung fortzuzahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen ohne Verschulden an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert sind. Im folgenden wollen wir hierzu einige Beispiele aus der Praxis bringen:
Gibt es eine bezahlte Freistellung bei einem Arztbesuch während der Arbeitszeit?
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer versuchen, den Termin zur Untersuchung in arbeitsfreie Zeiten zu legen. Ist dies nicht möglich, besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung (vgl. BAG Urteil vom 27.06.1990, Az. 5 AZR 365/89). Nimmt der Arbeitnehmer jedoch an einer im Betrieb geltenden Arbeitszeitregelung teil, so kann er für die Arztbesuche während der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen.
Quelle Blickpunkt Arbeitnehmer
In wieweit der AN seine Arbeitseinsätze nun selber steuern kann wisst Ihr selber besser, aber vielleicht hilft Dir das hier ja :-)
Erstellt am 28.04.2015 um 17:32 Uhr von gironimo
Das Problem ist die Dienstplanvorgabe. Selbst wenn sie extern gemacht wird, entfällt nicht die Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG). Der BR kann (und muss, wenn er die Interessen der AN vertreten will) mit dem AG Regeln der Dienstplangestaltung vereinbaren.
Ihr solltet also Regeln für den Fall von Ausfällen der AN und sonstigen Störfällen vereinbaren (auch für eventuelle Mehrarbeit, wenn die Tour mal wieder nicht zu schaffen ist).
Wird eigentlich die Zeit zu Hause für das Berichtswesen oder sonstigen Nebenarbeiten auch als Arbeitszeit gewertet?
Erstellt am 29.04.2015 um 07:09 Uhr von Hetti
Hallo Gironimo,
ja das ist so eine Sache!!!! Offiziell nicht. Aber inoffiziell schon. Das heißt es gibt nirgend wo eine schriftliche Regelung. Aber die Techniker erstellen "interne" Aufträge und die werden erfasst.
Aber ich glaube, dies wird sich jetzt ganz schnell ändern.