Wir haben in einer Sitzung den Beschluss gefasst, eine Einigungstelle einzuleiten und weiterhin - ebenfalls mit Beschluss - unseren Anwalt damit zu beauftragen, das Verfahren einzuleiten. Jetzt möchte der Anwalt das Protokoll in Kopie haben. Müssen wir ihm das komplette Protokoll geben oder nur den Teil des Beschlusses und den Rest "geschwärzt"? Einige BR-Kollegen sind der Meinung, den Anwalt geht ja nicht alles an, was im Protokoll steht.
Danke im Voraus für eine Antwort.