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Ausserordentliche Betriebsratswahl - Fristen

B
bejohe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unser BR ist am 15.01.2015 unter die Mindestmitgliederzahl gesunken ==> Neuwahlen erforderlich (BetrVG §13 Abs. 2 Satz 2 ). Nach langem Kampf hat sich der Rest-BR nun doch am 20.04.2015 entschlossen einen Wahlvorstand zu benennen. Jetzt zur Frage: Wie sind nun die Fristen für die Neuwahl? Ich möchte vermeiden, dass der Wahlvorstand (BR-Rest freundlich !!) die Neuwahlen unnötig herauszögert. Gruß und danke Bejohe

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Community-Antworten (1)

K
Kölner Akzeptiert

24.04.2015 um 13:42 Uhr

Der WV hat wie folgt zu arbeiten: Unverzüglich und ohne schuldhaftes verzögern.

Da können schon mal einige Monate ins Land rücken.

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