Hallo zusammen,
unser BR ist am 15.01.2015 unter die Mindestmitgliederzahl gesunken ==> Neuwahlen erforderlich (BetrVG §13 Abs. 2 Satz 2 ).
Nach langem Kampf hat sich der Rest-BR nun doch am 20.04.2015 entschlossen einen Wahlvorstand zu benennen.
Jetzt zur Frage:
Wie sind nun die Fristen für die Neuwahl?
Ich möchte vermeiden, dass der Wahlvorstand (BR-Rest freundlich !!) die Neuwahlen unnötig herauszögert.
Gruß und danke
Bejohe