Erstellt am 23.04.2015 um 16:02 Uhr von moreno
Wie die Kollegen einladen und sie dann beschimpfen? ;-) Meiner Ansicht der völlig falsche Weg! Die Kollegin sollte von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen (§85 BetrVG) dann hat der BR die Möglichkeit den AG aufzufordern das dieses Verhalten seiner Mitarbeiter aufhört. Übrigens Ihr habt überhaupt kein Recht auf so eine ,,Anhörung'' und kein Arbeitnehmer braucht sich vom BR verhören zu lassen!!!!!
Erstellt am 23.04.2015 um 16:08 Uhr von JuniLilly
Nein, beschimpfen wollen wir Sie sicher nicht.
Wir wollen die "andere Seite" hören.
Erstellt am 23.04.2015 um 16:13 Uhr von moreno
Das geht aber nur freiwillig!!!! wenn die beiden keine Lust haben mit Euch zu reden dann habt Ihr Pech gehabt!
Erstellt am 23.04.2015 um 16:17 Uhr von seesee
Junitlilli... 1 Jahr im BR... hattest du denn schon eine Schulung? Das scheint dringendnonötig zu sein. ... Eine Anhörung macht der Arbeitgeber beim BR, z.B. wenn er jemanden einstellen oder bersetzen will. Ihr als BR könnt die Mitarbeiterin jederzeit zu einem Gespräch z.B. in die Sitzung einladen. Ob sie kommt oder nicht, ist ihre Sache...
Erstellt am 23.04.2015 um 16:28 Uhr von friedebald
und ob der AG sie dahin gehen lässt ist auch noch eine Sache...
Erstellt am 23.04.2015 um 16:39 Uhr von JuniLilly
Deshalb habe ich ja gefragt ob das in diesem Fall auch als Anhörung bezeichnet wird...
Erstellt am 23.04.2015 um 17:12 Uhr von gironimo
>und ob der AG sie dahin gehen lässt ist auch noch eine Sache<
Das muss er wohl oder Übel. Der BR ist ja berechtigt betriebliche Auskunftspersonen zu laden (§ 80 BetrVG). Und Auskunftsperson ist im Grunde genommen jeder, der etwas zu einer Sache sagen kann.
Ich würde dennoch in einer derartigen Angelegenheit auf eine Einladung zur Sitzung verzichten.
Beschließt, das zwei BRs (vielleicht Männlein und Weiblein) gemeinsam das Gespräch suchen - vielleicht in deren Büros oder einer anderen Stelle, wo man ungestört ist.
Sonst könnt Ihr es drehen wie Ihr wollt - es vermittelt den Eindruck einer inquisitorischen Befragung. Das Wort "Anhörung" würde das noch unterstreichen.