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Arbeitsvertäge

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, habe eine Frage zum Arbeitsvertrag. Die GL hat neue Arbeitsverträge, für Neu Eingestellte MA. Wir haben eine Betriebsvereinbarung, zu verschiedenen Themen (Feiertagsreglung, Mehrarbeit usw.) in den neuen Arbeitsvertägen wir einiges ausgeschlossen. Frage was Zählt? Neuer Arbeitsvertrag oder BV? Hätten wir vorher Unsere Zustimmung zu den Arbeitsvertägen geben müssen? Wir wussten von nichts.

Danke im voraus für Eure Hilfe

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Community-Antworten (5)

F
Fragenmann

22.04.2015 um 12:55 Uhr

Schau dir mal dieses Bild an http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/08-arbvr/arbeitsrecht/pictures/normenhierarchie.jpg Du siehst da die Reihenfolge was über was steht. Dieses Prinzip darf man nicht umkehren, es sei denn es ist günstiger für den Angestellten. Das heißt eine abgeeschlossene BV zählt weitaus mehr als der Arbeitsvertrag (außer in Punkten wo dieser günstiger für den MA ist)

P
Pjöööng

22.04.2015 um 13:05 Uhr

Da braucht man nicht zur Normenpyramide zu greifen und sie auch noch so verzerrt zu interpretieren.

Geregelt ist das eindeutig und für jeden verständlich im § 77 (4) BetrVG:

"Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für ihre Geltendmachung sind nur insoweit zulässig, als sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden; dasselbe gilt für die Abkürzung der Verjährungsfristen."

G
gironimo

22.04.2015 um 13:06 Uhr

so sehe ich das auch.

F
Fragenmann

22.04.2015 um 14:22 Uhr

Begründe mir bitte wo ich die Pyramide verzerrt interpretiert habe. Vielen Dank

T
Tulpe

23.04.2015 um 10:28 Uhr

Vielen Dank, habe die Pyramide vergessen. Es ist gut das es Euch gibt.

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