Arbeitsvertäge
Hallo Zusammen, habe eine Frage zum Arbeitsvertrag. Die GL hat neue Arbeitsverträge, für Neu Eingestellte MA. Wir haben eine Betriebsvereinbarung, zu verschiedenen Themen (Feiertagsreglung, Mehrarbeit usw.) in den neuen Arbeitsvertägen wir einiges ausgeschlossen. Frage was Zählt? Neuer Arbeitsvertrag oder BV? Hätten wir vorher Unsere Zustimmung zu den Arbeitsvertägen geben müssen? Wir wussten von nichts.
Danke im voraus für Eure Hilfe
Community-Antworten (5)
22.04.2015 um 12:55 Uhr
Schau dir mal dieses Bild an http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/08-arbvr/arbeitsrecht/pictures/normenhierarchie.jpg Du siehst da die Reihenfolge was über was steht. Dieses Prinzip darf man nicht umkehren, es sei denn es ist günstiger für den Angestellten. Das heißt eine abgeeschlossene BV zählt weitaus mehr als der Arbeitsvertrag (außer in Punkten wo dieser günstiger für den MA ist)
22.04.2015 um 13:05 Uhr
Da braucht man nicht zur Normenpyramide zu greifen und sie auch noch so verzerrt zu interpretieren.
Geregelt ist das eindeutig und für jeden verständlich im § 77 (4) BetrVG:
"Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für ihre Geltendmachung sind nur insoweit zulässig, als sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden; dasselbe gilt für die Abkürzung der Verjährungsfristen."
22.04.2015 um 13:06 Uhr
so sehe ich das auch.
22.04.2015 um 14:22 Uhr
Begründe mir bitte wo ich die Pyramide verzerrt interpretiert habe. Vielen Dank
23.04.2015 um 10:28 Uhr
Vielen Dank, habe die Pyramide vergessen. Es ist gut das es Euch gibt.
Verwandte Themen
Betriebsvereibarung kündigen
Älterder betriebsübergang war nach §613a und ein neuer arbeitsvertrag ist nicht notwendig! damit wir die neuen arbeitsvertäge unterschreiben hat der neue arbeitgeber sich den trick mit der betriebsvereinba
Mitbestimmung
ÄlterUnsere GL hat uns neue Arbeitsvertäge vorgelegt. Soweit so gut, aber es ist vieles enthalten was in der BR steht und manches was nach unserem Gefühl das Mitbestimmungsrecht aushebelt. Beispiel:das man
Änderung Arbeitsvertäge
ÄlterUnser Betrieb möchte aus wirtschaftlichen Gründen Sparmaßnahmen ergreifen und möchte uns von 40 Stunden auf 30 Stunden runternehmen. Jetzt wäre meine Frage, ob das einfach so geht ? MfG Stefanie Kir
Rechtsbeistand durch Rechtsanwalt - darf ich RA hinzuziehen ?
ÄlterHabe ich als 1.Vorsitzende des Betriebsrates das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um neue Arbeitsvertäge zu überprüfen.
Anordnung von Schichten - auch wenn nichts dazu im Arbeitsvertrag steht?
ÄlterWir haben folgendes Problem : Es gibt alte Arbeitsvertäge, wo nichts wegen Schichtarbeit drinsteht - also das der MA verpflichtet ist Schicht zu arbeite. Bei den neuen sthet ein Passus drin das