W.A.F. LogoSeminare

Änderung Arbeitsvertäge

S
s.kirchner
Okt 2018 bearbeitet

Unser Betrieb möchte aus wirtschaftlichen Gründen Sparmaßnahmen ergreifen und möchte uns von 40 Stunden auf 30 Stunden runternehmen. Jetzt wäre meine Frage, ob das einfach so geht ? MfG Stefanie Kirchner

61807

Community-Antworten (7)

C
Catweazle

22.10.2018 um 12:17 Uhr

Verträge kann man nur einvernehmlich ändern. Wenn es keine Einigung gibt bleibt nur die Änderungskündigung.

C
Challenger

22.10.2018 um 13:59 Uhr

Catweazle hat recht. Unabhängig davon. Existiert bei Euch ein Betriebsrat ?

K
kratzbürste

22.10.2018 um 15:32 Uhr

Geht es noch. Fragt den Arbeitgeber, ob ihr für ihn ein Sparschwein aufstellen sollt. Auch die Arbeitnehmer haben auf wirtschaftliche Führung ihres persönlichen Haushalts zu achten.

C
celestro

22.10.2018 um 15:37 Uhr

geht es um die Einführung einer zeitlich befristeten Kurzarbeit oder wirklich um die Änderung der Verträge, damit ALLE Mitarbeiter für die Zukunft 1/4 weniger arbeiten sollen ?

S
s.kirchner

22.10.2018 um 23:40 Uhr

Ja, einen Betriebsrat haben wir . Sind aber noch neu und unerfahren . Angeblich soll es zu unserem bestehenden Vertrag einen Zusatz geben, der dann bis Mai 2019 laufen soll und dann wird es wieder geändert . Aber das glaube ich noch nicht , bei der finanziellen Lage unseres Betriebes .

C
Catweazle

23.10.2018 um 00:53 Uhr

Kurzarbeit könnte die bessere Lösung sein. Dann werden die arbeitsfreien Stunden wenigstens teilweise bezahlt.

C
Challenger

23.10.2018 um 02:14 Uhr

Zitat Catweazle : Kurzarbeit könnte die bessere Lösung sein

Sehe ich genau so. Macht von Eurem Mitbestimmungsrecht gebrauch. Vergleich :

§ 87 BetrVG - Mitbestimmungsrechte -

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1....... 2....... 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

Ihre Antwort