Änderung Arbeitsvertäge
Unser Betrieb möchte aus wirtschaftlichen Gründen Sparmaßnahmen ergreifen und möchte uns von 40 Stunden auf 30 Stunden runternehmen. Jetzt wäre meine Frage, ob das einfach so geht ? MfG Stefanie Kirchner
Community-Antworten (7)
22.10.2018 um 12:17 Uhr
Verträge kann man nur einvernehmlich ändern. Wenn es keine Einigung gibt bleibt nur die Änderungskündigung.
22.10.2018 um 13:59 Uhr
Catweazle hat recht. Unabhängig davon. Existiert bei Euch ein Betriebsrat ?
22.10.2018 um 15:32 Uhr
Geht es noch. Fragt den Arbeitgeber, ob ihr für ihn ein Sparschwein aufstellen sollt. Auch die Arbeitnehmer haben auf wirtschaftliche Führung ihres persönlichen Haushalts zu achten.
22.10.2018 um 15:37 Uhr
geht es um die Einführung einer zeitlich befristeten Kurzarbeit oder wirklich um die Änderung der Verträge, damit ALLE Mitarbeiter für die Zukunft 1/4 weniger arbeiten sollen ?
22.10.2018 um 23:40 Uhr
Ja, einen Betriebsrat haben wir . Sind aber noch neu und unerfahren . Angeblich soll es zu unserem bestehenden Vertrag einen Zusatz geben, der dann bis Mai 2019 laufen soll und dann wird es wieder geändert . Aber das glaube ich noch nicht , bei der finanziellen Lage unseres Betriebes .
23.10.2018 um 00:53 Uhr
Kurzarbeit könnte die bessere Lösung sein. Dann werden die arbeitsfreien Stunden wenigstens teilweise bezahlt.
23.10.2018 um 02:14 Uhr
Zitat Catweazle : Kurzarbeit könnte die bessere Lösung sein
Sehe ich genau so. Macht von Eurem Mitbestimmungsrecht gebrauch. Vergleich :
§ 87 BetrVG - Mitbestimmungsrechte -
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1....... 2....... 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
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