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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

DGB Maikundgebung

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

dürfen wir als Betriebsrat auf unserem "Schwarzen Brett" eine Einladung zu eine Demonstration (Maikundgebung am 01. Mai) vom DGB aushängen. Es ist zu befürchten, dass uns die Geschäftsführerin darauf ansprechen wird und der nächste Stress kommt. Ich glaube, dass der Betriebsrat genau wie der Arbeitgber sich neutral verhalten muss, also keine Informationen von Parteien, Kirchen und Gewerkschaften aushängen darf. Finde jedoch keine Rechtsgrundlage um meine Betreibsratskollegen davon zu überzeugen.

Bitte um Hilfe.

Lieben Gruss PaulBreitner

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Community-Antworten (3)

D
dabbelx

21.04.2015 um 12:30 Uhr

Vierter Teil. Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Erster Abschnitt. Allgemeines

§ 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit

(1) 1Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. 2Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

(2) 1Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig; Arbeitskämpfe tariffähiger Parteien werden hierdurch nicht berührt. 2Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden. 3Sie haben jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen; die Behandlung von Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, wird hierdurch nicht berührt.

(3) Arbeitnehmer, die im Rahmen dieses Gesetzes Aufgaben übernehmen, werden hierdurch in der Betätigung für ihre Gewerkschaft auch im Betrieb nicht beschränkt.

G
gironimo

21.04.2015 um 13:43 Uhr

Es geht schon im § 2 BetrVG los. Die Gewerkschaft und die Arbeitgeberverbände gehören zu den Organisationen, mit denen der BR und der AG zur Zusammenarbeit verpflichtet sind.

Und der BR ist nicht neutral. Er ist Interessenvertreter der Arbeitnehmer.

Also könnt Ihr natürlich auch Angelegenheiten der Gewerkschaft an Euer Brett hängen.

N
niemand

21.04.2015 um 16:34 Uhr

Die Gewerkschaft darf das.

http://netkey40.igmetall.de/homepages/fuerth/hochgeladenedateien/Seiten/08_4Downloads/Rechte%20der%20Gewerkschaften%20im%20Betrieb.pdf

Wenn der AG meckert einfach diesen Artikel in die Hand drücken.

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