Verlängerung Probezeit - muss einer Verlängerung der Probezeit durch den Betriebsrat zugestimmt werden?
Muss einer Verlängerung der Probezeit durch den Betriebsrat zugestimmt werden?
Community-Antworten (4)
18.09.2006 um 18:04 Uhr
Grundsätzlich darf die Probezeit von 6 Monaten nicht verlängert werden. Die Verlängerung der Probezeit ist eine mibestimmungspflichtige Angelegenheit. Es bedarf also der Zustimmung des Betriebsrates.
18.09.2006 um 19:03 Uhr
"Grundsätzlich darf die Probezeit von 6 Monaten nicht verlängert werden."
Wieso? Quelle?
"Die Verlängerung der Probezeit ist eine mibestimmungspflichtige Angelegenheit. Es bedarf also der Zustimmung des Betriebsrates."
Gesetzliche Grundlage?
19.09.2006 um 01:03 Uhr
OMSBa Die Probezeit kann im AV durchaus länger vereinbart werden, dauert sie länger als sechs Monate, gilt nach Ablauf des sechsten Monats die allgemeine Grundkündigungsfrist von vier Wochen.
siehe BGB § 622 (3)
Als BR habt Ihr da nichts zu melden. Falls es im TV vereinbart werden soll, hat natürlich die Gewerkschaft ein Wort mitzureden.
19.09.2006 um 10:02 Uhr
OMSBa,
ein AN wird bei einem solchen Wunsch des AGs mit zwei Möglichkeiten konfrontiert sein:
-
Innerhalb der Probezeit gekündigt werden = Beteiligung des BRs im Rahmen der Anhörung
-
Der Vertragsänderung zustimmen und erst einmal bleiben = BR bleibt außen vor, es sei denn, es wird gegen eine bestehende Regelung in einem TV verstossen.
Verwandte Themen
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag - ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm
Sonderfall: Fehlerhafte Betriebsratsanhörung während der Wartezeit
Hallo zusammen, ich arbeite bei DHL mit einem auf 8 Monate befristeten Vertrag. Mein Arbeitsvertrag enthält eine 6-monatige Probezeit. Ich wurde in der Probezeit ordentlich gekündigt. Die Betriebsra
Probezeit Verlängerung
ÄlterGuten morgen zusammen. Ich hatte die Frage vor kurzem schon gestellt, habe auch gute Antworten bekommen. Nun habe ich weitere Infos. Ein Mitarbeiter ist im Oktober 2014 in unsere Firma angefangen, l
Schwerbehinderung nicht gesagt! Rückwirkend Probleme zu erwarten? Bin verzweifelt!
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich hab hier schon sehr lange nachgelesen. Doch hab ich auf meine Frage leider keine passende Antwort gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, was Sache ist. Danke!!! A
Verlängerung Probezeit in der Berufsausbildung?
ÄlterIst -abweichend von den Vorschriften des BBiG- eine Verlängerung der Probezeit mit einem AZUBI ( mit dessen ausdrücklicher Zustimmung !!) über den Zeitraum von 4 Monaten hinaus möglich ? Wenn ja: wess