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Verlängerung Probezeit - muss einer Verlängerung der Probezeit durch den Betriebsrat zugestimmt werden?

O
OMSBa
Jan 2018 bearbeitet

Muss einer Verlängerung der Probezeit durch den Betriebsrat zugestimmt werden?

3.11404

Community-Antworten (4)

M
mb

18.09.2006 um 18:04 Uhr

Grundsätzlich darf die Probezeit von 6 Monaten nicht verlängert werden. Die Verlängerung der Probezeit ist eine mibestimmungspflichtige Angelegenheit. Es bedarf also der Zustimmung des Betriebsrates.

RI
Ramses II

18.09.2006 um 19:03 Uhr

"Grundsätzlich darf die Probezeit von 6 Monaten nicht verlängert werden."

Wieso? Quelle?

"Die Verlängerung der Probezeit ist eine mibestimmungspflichtige Angelegenheit. Es bedarf also der Zustimmung des Betriebsrates."

Gesetzliche Grundlage?

L
Lotte

19.09.2006 um 01:03 Uhr

OMSBa Die Probezeit kann im AV durchaus länger vereinbart werden, dauert sie länger als sechs Monate, gilt nach Ablauf des sechsten Monats die allgemeine Grundkündigungsfrist von vier Wochen.

siehe BGB § 622 (3)

Als BR habt Ihr da nichts zu melden. Falls es im TV vereinbart werden soll, hat natürlich die Gewerkschaft ein Wort mitzureden.

F
Fayence

19.09.2006 um 10:02 Uhr

OMSBa,

ein AN wird bei einem solchen Wunsch des AGs mit zwei Möglichkeiten konfrontiert sein:

  1. Innerhalb der Probezeit gekündigt werden = Beteiligung des BRs im Rahmen der Anhörung

  2. Der Vertragsänderung zustimmen und erst einmal bleiben = BR bleibt außen vor, es sei denn, es wird gegen eine bestehende Regelung in einem TV verstossen.

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