Erstellt am 17.04.2015 um 14:39 Uhr von moreno
Wieviele seid Ihr denn? Ich würde mich nicht so einfach abwimmeln lassen!
Erstellt am 17.04.2015 um 14:46 Uhr von nicoline
brschnull
*Wir haben da whkl auch keinen gesetzl. Anspruch drauf.*
Sagt wer? Wie groß ist der BR denn?
*der aber auch von anderen Abteilungen genutzt werden soll.*
wenn ihr den Raum braucht, muss das störungsfrei möglich sein, in dem Raum muss mindestens ein abschließbarer Schrank sein und das sonstige Mobiliar, welches erforderlich ist.
* jetzt würden wir darüber gerne eine Betriebsvereinbarung abschliessen.*
Was wollt ihr denn in dieser BV regeln?
Erstellt am 17.04.2015 um 15:02 Uhr von nicoline
brschnulli
schau mal hier rein:
http://www.boeckler.de/3880.htm
Erstellt am 17.04.2015 um 16:23 Uhr von gironimo
Eine BV muss hier nicht abgeschlossen werden. Die Ansprüche des BR aus dem § 40 BetrVG braucht man nicht noch einmal vereinbaren.
Und auch von mir die Frage - wie groß ist der BR?
Im allgemeinen gehen auch die Kommentare zum BetrVG, § 40 - gut auf dieses Thema ein. Z.B. der Fitting oder Däubler oder andere
Erstellt am 20.04.2015 um 10:43 Uhr von Fragenmann
Ihr hattet bisher ein Büro?
Dann beschließt dass ihr es als erforderlich anseht auch weiterhin ein Büro zu haben.
Ob es freie Räume gibt oder nicht ist unerheblich, zur Not muss der AG etwas anmieten oder einen Bürocontainer kaufen. Kenne das Thema, besorgt Euch per Beschluss schonmal einen Anwalt als Sachverständigen...
Erstellt am 20.04.2015 um 10:52 Uhr von pillepalleTR
@Fragenmann:
"Kenne das Thema, besorgt Euch per Beschluss schonmal einen Anwalt als Sachverständigen..."
Dafür kennst du das Thema "ordnungsgemäße Beauftragung eines Anwalts als Sachverständigen" augenscheinlich nicht.
Erstellt am 20.04.2015 um 10:57 Uhr von Fragenmann
Das ist sicher die abgekürzte Version, aber darauf wird es hinauslaufen nachdem der BR der GF mitgeteilt hat, dass er ein Büro als erforderlich ansieht. Wenigstens als Außergerichtliche Vertretung wenn nicht als Sachverständigen.