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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung

J
JuliusA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage zu einer Einstellung, laut § 99 BetrVG b.z.w § 93 BetrVG kann der BR verlangen das die Stelle Intern Ausgeschrieben wird, hat der BR auch das Recht das diese Stelle Extern Ausgeschrieben wird?

Bin ja der Meinung das eine Stelle erst Intern und nach 4 Wochen Extern Ausgeschrieben gehört.

Was meint Ihr?

97003

Community-Antworten (3)

P
Pickel

17.04.2015 um 13:24 Uhr

Nein da liegst du falsch.

Der BR kann die interne Ausschreibung verlangen, wann, wie früh und ob die Stelle auch extern ausgeschrieben wird, ist die Entscheidung des AG.

Eine 4-Wochen Frist für interne Ausschreibungen + anschließende externe Ausschreibung wäre auch aus Sicht einer Personalplanung eine oft völlig unmögliche Forderung.

K
Kölner

17.04.2015 um 13:26 Uhr

@JuliusA ...kann also auch paralell erfolgen. Und wen der AG letztlich nimmt, ist in weiten Teilen seinem gusto geschuldet.

D
dabbelx

17.04.2015 um 13:37 Uhr

Wi haben zum Verfahren von Stellenauschreibungen eine BV.

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