Hallo,

eine Frage zu einer Einstellung, laut § 99 BetrVG b.z.w § 93 BetrVG kann der BR verlangen das die Stelle Intern Ausgeschrieben wird, hat der BR auch das Recht das diese Stelle Extern Ausgeschrieben wird?

Bin ja der Meinung das eine Stelle erst Intern und nach 4 Wochen Extern Ausgeschrieben gehört.

Was meint Ihr?