Erstellt am 17.04.2015 um 11:24 Uhr von Pickel
Nein da liegst du falsch.
Der BR kann die interne Ausschreibung verlangen, wann, wie früh und ob die Stelle auch extern ausgeschrieben wird, ist die Entscheidung des AG.
Eine 4-Wochen Frist für interne Ausschreibungen + anschließende externe Ausschreibung wäre auch aus Sicht einer Personalplanung eine oft völlig unmögliche Forderung.
Erstellt am 17.04.2015 um 11:26 Uhr von Kölner
@JuliusA
...kann also auch paralell erfolgen. Und wen der AG letztlich nimmt, ist in weiten Teilen seinem gusto geschuldet.
Erstellt am 17.04.2015 um 11:37 Uhr von dabbelx
Wi haben zum Verfahren von Stellenauschreibungen eine BV.