Einstellung
Hallo,
eine Frage zu einer Einstellung, laut § 99 BetrVG b.z.w § 93 BetrVG kann der BR verlangen das die Stelle Intern Ausgeschrieben wird, hat der BR auch das Recht das diese Stelle Extern Ausgeschrieben wird?
Bin ja der Meinung das eine Stelle erst Intern und nach 4 Wochen Extern Ausgeschrieben gehört.
Was meint Ihr?
Community-Antworten (3)
17.04.2015 um 13:24 Uhr
Nein da liegst du falsch.
Der BR kann die interne Ausschreibung verlangen, wann, wie früh und ob die Stelle auch extern ausgeschrieben wird, ist die Entscheidung des AG.
Eine 4-Wochen Frist für interne Ausschreibungen + anschließende externe Ausschreibung wäre auch aus Sicht einer Personalplanung eine oft völlig unmögliche Forderung.
17.04.2015 um 13:26 Uhr
@JuliusA ...kann also auch paralell erfolgen. Und wen der AG letztlich nimmt, ist in weiten Teilen seinem gusto geschuldet.
17.04.2015 um 13:37 Uhr
Wi haben zum Verfahren von Stellenauschreibungen eine BV.
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