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Einladung zur Weihnachtsfeier - Arbeiten im Zug verpflichtend?

G
geraldo
Dez 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Chef hat zur Weihnachtsfeier in Berlin eingeladen und da wir aus sämtlichen Bundesländern kommen, ist die Anreise für manche an eine länger Zugfahrt gebunden. Dieses Jahr wurde angeordnet, dass wir im Zug arbeiten oder Gleitzeit nehmen müssen. Abgesehen davon, dass man sich keinen Zacken aus der Krone bricht, würde es mich doch sehr interessieren, ob das so rechtens ist?

Vielen Dank für eure Infos!

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Community-Antworten (4)

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DummerHund

08.12.2022 um 13:19 Uhr

Es ist ja eine Einladung zur Weihnachtsfeier und keine Pflichtveranstaltung, daher kann doch jeder MA frei entscheiden ob er eine längere Anfahrt in kauf nimmt oder nicht.

" Zug arbeiten oder Gleitzeit nehmen müssen. " Wo arbeitet ihr denn sonst? Sagt ein AV, eine BV oder ein TV nichts anderes aus und ihr habt einen Betriebsrat im Haus kann der AG Arbeitszeitmodelle für verschiedene oder einzelne MA nicht einfach per Direktionsrecht vorschreiben. Hier wäre ein BR in der Mitbestimmung. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

R
Relfe

08.12.2022 um 13:56 Uhr

ich würde annehmen, wenn man aus "allen" Bundesländern mit dem Zug nach Berlin reist und während der Zugreise arbeiten soll, das ist das eine mitbestimmungspflichtige Anordnung von Überstunden ggf. wird sogar die 10-Stundengrenze überschritten (zumindestens wenn ihr mit der DB fahrt)

T
takkus

08.12.2022 um 15:02 Uhr

Da möchte ich bei Relfe kurz einhaken: bei er DB Fernverkehr reden wir dann nicht von Überstunden, sondern von zusätzlichen Tagen.... ??

I
IlkaB

09.12.2022 um 09:27 Uhr

Was schlägt euer Chef vor, wie ihr während der Arbeit im Zug den Datenschutz sicherstellten sollt? Rund euch herum sind Augen und Ohren und ihr wisst nie, ob der Typ neben euch nicht für eure Konkurrenz arbeitet...

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