Erstellt am 13.04.2015 um 17:47 Uhr von Dezibel
Warum heißen die wohl ERSATZmitglieder? ;))
Wenn zwei durch Krankheit verhindert sind, dann ist zu laden. Wenn sie NICHT verhindert sind, wenn sie also sagen, dass sie teilnehmen werden, weil z.B. nur der kleine Finger gebrochen ist, dann wird nicht geladen.
Erstellt am 13.04.2015 um 17:50 Uhr von nicoline
Martha,
*Muss ich um einen Beschluss zu fassen die 2 Ersatzmitglieder einladen*
Ja, wenn ihr im Ernstfall (AG geht, z.B. für eine Zustimmungsersetzung, vor Gericht und lässt die Korrektheit des Beschlusses überprüfen) einen gültigen Beschluss haben wollt, muss es eine korrekte Ladung geben, dazu gehört, dass bei rechtlichem Verhinderungsgrund wie z. B Krankheit, das richtige Ersatzmitglied geladen wird. Es sei denn, dieses gibt ausdrücklich an, dass es trotz Krankheit teilnehmen will.
Sollten dann die Ersatzmitglieder auch rechtliche Verhinderungsgründe haben, könnt ihr Beschlüsse mit 3 Mitgliedern fassen!
Erstellt am 14.04.2015 um 09:48 Uhr von pillepalleTR
Bleibt nur zu hoffen, dass es in dem Beschluss inhaltlich um sowas wie "Teilnahme der BR-Mitglieder A,B,C,D und E am Seminar 'Einführung in das Betriebsverfassungsrecht'" geht.