Gibt es einen Vordruck zur Betriebsversammlung für Betriebe unter 50 Mitarbeitern?
Hallo zusammen, bitte seit nachsichtig, das ich mich hier im Moment nicht vorstelle, aber da ich nicht weiß wer mitließt ist das z.Z. sicherer für mich.
Da in mein Chef Recht und Gesetz nicht interessiert, wollen wir nun einen BR gründen. Dazu habe ich hier schon viele interessante Berichte und Vordrucke gefunden. Leider finde ich aber keinen Vordruck zur Betriebsversammlung für Betriebe unter 50 MA. Unser Vorhaben umfasst 2Werke, die ca. 90km auseinander liegen. Die sollen nun mit einem gemeinsamen BR betreut werden. Ich darf mir hier auch keinen noch so kleinen Fehler erlauben, sonst wird mein Chef sicher einen Kündigungsgrund finden.
Ich benötige also eigendlich alle Info's von Betriebsversammlung bis zur BR-wahl und Gründung.
Da mein befristeter Vertrag ausgelaufen ist und mein Chef die Frist für den schriftl. Folgevertrag versäumt hat, habe ich nun lt. Gesetz einen Festvertr. Er hat mir mit der Kündigung gedroht, wenn ich den Folgevertrag nicht rückwirkend unterschreibe. Wie ihr seht, läuft mir etwas die Zeit davon...
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (39)
11.04.2015 um 11:26 Uhr
Wenn es so arg aussieht, solltest Du Dich unbedingt an die Gewerkschaft wenden, die Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Man kennt sich gut mit BR-Wahlen aus und so kann die Gewerkschaft z.B. den ersten Schritt tun und die Wahl in Eurem Betrieb in die Wege leiten.
Das setzt natürlich voraus, das Ihr auch Mitglieder habt.
Angesichts Deine Situation sehe ich es als die beste Lösung an, wenn Du schriftlich bei Deinem Arbeitgeber die BR-Wahl forderst, da dann bereits der K-Schutz gilt und brauchst Dir keinen Stress mehr mit dem Arbeitsvertrag machen. (§ 15 Abs. 3a KSchG)
11.04.2015 um 11:39 Uhr
Danke für die antwort, die Gewerkschaft habe ich schon angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Leider ist bei uns niemand in der Gewerschaft organisiert, was sich aber im Laufe der Zeit sicher noch ändern wird.
Wir haben einen BR in unserem Stammwerk, welches ca. 600km von uns entfernt ist. Mit denen stehe ich auch in Verbindung, da sie das Problem hier vor Ort kennen. Wegen der Entfernung liegen wir aber ausserhalb deren Zuständigkeitsbereich.
Mir wurde auch unterstützung zugesagt. Nur auf Grund der Entfernung muß ich sehen, das ich das Vorhaben hier stemmen kann. Ich werde auf alle Fälle mein Begehren an die Geschäftsführung rantragen und ihr ,,Wohlwollen begrüßen,,.
11.04.2015 um 11:46 Uhr
Ach ja, die eigendl. Frage: Gibt es den Vordruck für Betriebe unter 50 MA? Evtl. auch einen Vordruck für mein Begehren an die Geschäftsführung?
Danke für eure Geduld.
11.04.2015 um 12:37 Uhr
Bedenke: Auch ein 90km weit entfernter Betriebsteil könnte als eigenständiger Betrieb anzusehen sein. Dann wäre u.U. vor der Wahl erst einmal eine Abstimmung im kleineren Betrieb notwendig, dass Ihr gemeinsam wählen könnt. (siehe auch § 4 BetrVG)
11.04.2015 um 12:45 Uhr
@ gironimo
"Angesichts Deine Situation sehe ich es als die beste Lösung an, wenn Du schriftlich bei Deinem Arbeitgeber die BR-Wahl forderst ..."
Ich bin geschockt ... Das ist die bislang wirklich schlimmste Empfehlung, die ich im Zusammenhang mit der Wahl eines BR gelesen habe und ist zugleich das Dümmste, was man als potentieller Wahlinitiator tun kann! Bei dieser Vorgehensweise wäre man alles, aber NICHT durch den § 15 KschG geschützt!!!
(3a) Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Wahlversammlung nach § 17 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes einlädt, ist vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; der Kündigungsschutz gilt für die ersten drei in der Einladung aufgeführten Arbeitnehmer.
@ Frajore
Ich hab den § 15 Abs. 3a KschG mal auf die für Dich/Euch entscheidenden Punkte gekürzt.
Das bedeutet: Drei AN müssen zur Wahlversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstands einladen. Diese Initiatoren fallen unter den Kü´schutz des BetrVG!
Da steht NICHT, dass man durch den § 15 geschützt ist, wenn man den AG zur Wahl eines BR auffordert ...
Google mal: Leitfaden BR Wahl 2014, dann findest Du einen sehr guten Leitfaden der IGM, der auch Musterschreiben beinhaltet, wie z.B. zur Wahlversammlung eingeladen werden kann.
Aber komm auf gar keinen Fall auf die Idee, der Empfehlung von @ gironimo zu folgen!!! Das BetrVG sieht DEFINITIV NICHT vor, dass AN vom AG die Wahl eines BR fordern.
Nachtrag Du kannst die 7er Begrenzung rausnehmen indem Du in Deinem ersten Beitrag 53818 auf "Bearbeiten" klickst und das Häkchen "7er Begrenzung" entfernst.
11.04.2015 um 13:03 Uhr
@ Hoppel:
ich werde wahrscheinlich keine 3AN für die Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes zusammen bekommen. Zwei mit mir ja, aber die anderen wollen zwar einen BR, sind aber auch durch Jahrelangen Druck stark eingeschüchtert oder haben Angst bzw. wollen kein Risiko eingehen. Wenn ich nun in unserem Betrieb mit dem Vorhaben hausieren gehen, bekommt das logischerweise mein Chef (Werksleiter) schnell mit und wird alles versuchen, das zu unterbinden. Daher muß ich zuerst den ,,Segen,, der Geschäftsführung haben. Dann wird er zwar knurren, aber muß es zulassen.
Ich sehe gerade, das ich die Antwortmöglichkeiten auf 7 begrenzt habe. Das wollte ich nicht. Wie kann ich das wieder öffnen?
Dann wird auch sicher noch der eine oder andere bereit sein, seinen Namen auf die Liste zu setzen.
Nach dem Motto: Wenn der mitzieht, ziehe ich auch mit.
Aber das muß sich zeigen...
Ich sehe gerade, das ich nur 7Antworten zugelassen habe. Das wollte ich nicht, wie kann ich diese Begrenzung wieder öffnen?
11.04.2015 um 13:50 Uhr
Seit wann müssen drei AN die Wahl verlangen? Einer reicht. Und der Schutz zieht für die ersten drei - klar fristlose K. nach § 626 BGB ist immer möglich - auch bei gewählten BRs.
Auch wenn natürlich der AG die BR-Wahl nicht durchführt - sondern der in der Betriebsversammlung zu wählende Wahlvorstand - hätte es gereicht, wenn Du meine etwas unscharfe Darstellungsweise richtig gestellt hättest.
So gesehen - ja der Schutz beginnt schon mit der Einladung zur Versammlung - die ja schriftlich ist (wie erfolgt wohl die Terminabstimmung, wenn man nicht gleich einen zusätzlichen Eklat herauf beschwören will?).
Und noch einmal Hoppel - Deine aggressive Art ist unakzeptabel.
11.04.2015 um 16:18 Uhr
So, die Sperre ist raus. Ich bin für jede weitere Info dankbar.
11.04.2015 um 21:08 Uhr
Darum ist es ja am Besten, Ihr lasst Euch von der Gewerkschaft helfen.
Auf google würde ich mich bei der Informationssuche nicht allzusehr verlassen. Es sei denn, Du gelangst so auf Seiten der Gewerkschaften oder z.B. auch Anbietern von BR-Seminaren (hier oben hast Du ja auch den Reiter "Betriebsratswahl"; da gibt es auch Vordrucke).
Trotzdem solltest Du (vielleicht bei Treffen außerhalb) vorsichtig forschen, ob Du genügend Kandidaten erwarten kannst. Und manchmal schickt auch der Chef seine Lieblinge ins Rennen, wenn erst mal die Wahl ausgeschrieben ist.
Hast Du kontakt zum BR des Hauptwerkes?
11.04.2015 um 22:08 Uhr
Ja, ich stehe mit dem BR des Hauptwerkes in ständigem Kontakt. Von dort wurde mir auch jegliche Unterstützung zugesichert. Es mag sein, das der Chef einen ,,Liebling,, hat, der ist aber bekannt und auf Grund seiner Art mit seinen MA umzugehen sehr, sehr unbeliebt im ganzen Werk. Ich will in mal so beschreiben: Großer Bruder von Münchhausen!!! Er erfindet gerne Geschichten und Lügen, damit er besser dasteht. Arbeitsanweisungen gibt er nur soweit weiter, wie es ihm dienlich ist. Egal ob andere dadurch Schwierigkeiten haben.
Ein Grund mehr, einen verlässlichen BR einzusetzen.
12.04.2015 um 15:19 Uhr
@ Frajore Ich habe dir direkt ein paar Checklisten und Musterschreiben zur Einleitung und Durchführung eines zweistufigen vereinfachten Wahlverfahrens zugeschickt. Du kannst ja mal mitteilen, ob sie auf diesem Wege auch angekommen sind.
Das sollte zumindest für ein korrektes Initiieren ausreichen. Darüber hinaus solltet ihr aber doch Kontakt mit eurer GW aufnehmen und euch hier begleiten lassen. Was dann auch einwenig Druck von den drei Initiatoren nehmen würde.
Auch wenn es bei euch noch keine Mitglieder gibt, so dürfte sich eine GW hier auch nicht verweigern und entgegen ihren eigenen Grundsätzen handeln. Ist es doch auch ihr oberstes Ziel, in möglichst vielen Betrieben durch Mitglieder vertreten zu sein. Und am besten dürfte dieses ja durch die Bildung von Betriebsräten zu erreichen sein.
@gironimo
Sorry, aber jetzt scheinst du wirklich einwenig zu schwächeln.
„Seit wann müssen drei AN die Wahl verlangen? Einer reicht.“ Woher beziehst du diese Sichtweise?
Natürlich reicht es für ein Verlangen aus, dass dieses nur einer macht. Für ein Initiieren bedarf es dann aber noch zwei weiterer. Auch einer Absprache mit dem AG bedarf es hier nicht. In den meisten Fällen dürfte dieses auch nach hinten losgehen.
§ 1 BetrVG geht davon aus, dass in jedem Betrieb ab fünf wahlberechtigten AN ein BR zu wählen ist. Hier ist weder ein Votum der AN oder AG noch eine Absprache mit dem AG vorgesehen.
Etwas anderes gilt beim Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier sieht § 20 vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Leiter einer Dienststelle, eine entsprechende Versammlung einberuft. Aber auch hier bedarf es eines Antrags von drei Wahlberechtigten. Ähnlich verhält es sich bei zu wählenden Vertretungen bei Tendenzbetrieben.
Wie Du hier jetzt auf eine ausreichende Person kommst, kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.
12.04.2015 um 15:42 Uhr
@Melissa:
Ja, die Vordrucke habe ich bekommen. Herzlichen Dank an dieser Stelle.
Morgen früh werde ich bei der GW anrufen und um entsprechende Hilfestelleung / Begleitung von Anfang an bitten. Ausserdem werde ich mich mit dem BR im Hauptwerk wieder in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen, da sie die entsprechenden Personen (Geschäftsleitung) am besten kennen und wissen wie sie am besten ,,am Bauch gestreichelt werden,,.
Wie bereits geschrieben, werde ich kaum 3 MA zur Unterschrift bewegen können. Aber mal sehen, der netten Dame aus unserer Disposition traue ich zu, das sie dabei mitmacht.
12.04.2015 um 21:41 Uhr
@Melissa:
ich habe die Vordrucke erhalten. Leider sind sie an einem zusammenhängend und ich bekomme sie nicht Seitenweise geordnet. Wie bekomme ich die Vordrucke Seitenweise hin? Evtl. könntest du mir deine EMail Adr.schicken, dann gebe ich dir meine Fax-Nr. Ich denke, das wird besser funktionieren.
13.04.2015 um 01:20 Uhr
interessant was unsere sogenannte sachverständige im hintergrund so verteilt
13.04.2015 um 16:28 Uhr
@ Frajore
Ich weiß ja nicht, wie sie bei dir aufgeschlagen sind? Normalerweise sollten sie aber in geordneter formatierter Textform - ähnlich wie hier im Forum – vorliegen.
Da die Dokumente aber durch Trennlinien unterteilt sind, sollten sie eigentlich eindeutig zu trennen sein.
Um Ctrl C + V kommst du aber nicht herum.
@ Nubbel Was versuchst du jetzt schon wieder einem zu unterstellen? Und wo steht geschrieben, dass ich etwas mit Sachverständigen zu tun haben soll?
Eine Fackel ist im Licht leider wenig hilfreich.
13.04.2015 um 17:09 Uhr
habe leider keine chronologische liste deiner diversen nicks, sonst könnte man vieles belegen. wenn dir die fackel keine erleuchtung bringt, versuch es mal mit nem flutlicht
18.04.2015 um 10:57 Uhr
Es geht weiter... nunhat die Gewerschaft die Sache übernommen und startet die BR-Gründung. Das heißt, das sie bereits gestartet ist. Der Gewerkschaftssekretär will demnächst bei meinem Chef vorbeikommen (unangemeldet) und einen Termin für die erste Versammlung fordern.
Leider muß ich nun auch um meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kämpfen. Lt. AG wäre er immer noch befristet...
Mal sehen was ein Fachanwalt sagt!!
18.04.2015 um 12:49 Uhr
@ Frajore
"Leider muß ich nun auch um meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kämpfen. Lt. AG wäre er immer noch befristet... Mal sehen was ein Fachanwalt sagt!!"
Ausschlaggebend wird sein, was ein Arbeitsrichter sagt ... und dazu muss Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden!
"nunhat die Gewerschaft die Sache übernommen"
Sinnvolle Lösung!
18.04.2015 um 18:07 Uhr
was steht in deinem av das die meinungen da so auseinander gehen?
18.04.2015 um 21:26 Uhr
Mein erster AV war bis 31.03. befristet. 3 Wochen vor Ablauf fragte ich nach einer schriftlichen Verlängerung und bekam die Antwort: Komm einfach weiter arbeiten, Schriftl. ist hier nicht üblich,,. Am 01.04.2015 habe ich dann eine ganze Schicht ohne schriftl. Vertrag gearbeitet, was dann lt. Gesetz ein unbefristeter Vertrag ist. Erst nach der Schicht, auf dem Nachhauseweg hat mich mein Chef im öffentl. Straßenbereich, ausserhalb des Werksgeländes, gestoppt und die Unterschrift gefordert. ich habe ihm erklärt, das ich lt. Gesetz einen Festvertrag habe und den Befristeten nicht unterschreiben werde. Daraufhin hat er mir mit der Kündigung seitens der Geschäftsführung gedroht. Ich habe ihm dann den Vertrag Taggenau unterschrieben, d.h. mit Datum 01.04.2015. Somit war der Vertrag wiederum ungültig, da a.) zu spät vorgelegt und b.) einen unbefristeten Vertrag darf man nicht in einen befristeten umwandeln. Da hat mein AG nun probleme das so zu akzeptieren. Die Geschäftsführung weiß noch nichts von dem Prozedere, was mein chef auch tunlichst vermeiden will, da er den neuen, befristeten Vertrag bereits am 26.03. auf seinem Schreibtisch zur Unterschrift vorliegen hatte. Das hat er einfach verpennt. Der chef der Personalabteilung erklärt mir immer neue Ungereimtheiten, die ich ihm dann jedesmal widerlegen kann. Nun habe ich der BR-Vorsitzenden vor Ort eine Vollmacht geschickt, mit der sie meine personalakte inkl. Verträge einsehen und mich bei der Geschäftsführung vertreten darf. Der Personalchef rief mich daraufhin an und erklärte mir, das diese vollmacht bei ihnen nicht zählt. Ich habe daraufhin widerum erklärt, das ich eine Vollmacht in die USA zu einer Vertrauensperson senden kann und die dort vollkommen ihre Gültigkeit hat. Das zählt genauso für ....in Deutschland. Er fragte mich, wie wir diese Sache aus der Welt bekommen können. Meine Antwort war einfach: Senden sie mir ein Schriftstück, welches die unbefristung sicherstellt und fertig ist das. Das verneinte er und wolle sich mit seinem Chef beraten. Die BR-Vorsitzende wird nächste Woche mit dem zuständigen Geschäftsführer in meinem Namen sprechen und die Gesammtsituation schildern. Wenn er fair und gerecht ist, erkennt er den Festvertrag an und gut. Wenn nicht, werde ich wohl eine Feststellungsklage einreichen müssen. Für mich geht es aufgrund der BR-Gründung um alles oder nichts. Sollte es bei der befristung bleiben, bedeutet das den Beruflichen Genickbruch. Dann werde ich mich wieder zurück klagen müssen.
Alles nur, weil mein Chef sich mit solch wichtigen Dingen immer zviel Zeit läßt. Diesesmal war es einfach zu lang...
Ein Grund mehr, einen BR einzusetzen...
18.04.2015 um 22:58 Uhr
Ich hingegen würde einfach mal sagen daß Du bei der ganzen Angelegenheit nicht so gute Karten hat. Folgender Link soll Dir das mal näher bringen:
19.04.2015 um 17:05 Uhr
richter snooker hat gesprochen
19.04.2015 um 22:00 Uhr
@Frajore „Die BR-Vorsitzende wird nächste Woche mit dem zuständigen Geschäftsführer in meinem Namen sprechen“ Dann müsst ihr ja bereits gewählt haben? Wie soll das denn gehen? Oder meinst Du die BR-Vorsitzende vom Stammwerk? Etwas verwirrend das Ganze.
Den Link von @Snooker solltest Du besser ignorieren. Er verwechselt hier wieder mal etwas. Hätte er auch den letzten Absatz gelesen (verstanden) hätte er es auch selbst bemerken müssen.
Allerdings ist es nicht ganz so einfach, wie Du es dir hier vielleicht vorstellst. Nicht immer begründet eine über eine Befristung hinausgehende Weiterbeschäftigung, auch einen dann unbefristeten Vertragsstatus. Hier kommt es auch auf eine konkludente Erklärung oder Verhalten an.
„§ 15 Abs. 5 TzBfG sagt aus: Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.“
Hier müsstest Du aber belegen, dass dem AG die Weiterbeschäftigung bekannt war und durch sein Verhalten eine konkludente Erklärung abgegeben wurde. Sein Verhalten dürfte hier aber dagegen sprechen.
Da dein AG aber scheinbar auch nicht so recht weiß, wie man sich als AG in so einem Fall verhalten sollte, dürftest Du hier noch einmal Glück gehabt haben.
Hätte er dich sofort von allen Tätigkeiten freigestellt, hätte es wohl nicht zu einer unbefristeten Beschäftigung geführt und Du hättest hier eine Befristungskontrollklage einreichen müssen.
Beschäftigt er dich auch heute noch weiter und stellt dich nicht frei, wurde er schlecht beraten und hat jetzt die schlechteren Karten.
Zum besseren Verständnis nachstehender Auszug aus einem BAG-Urteil: Verträge kommen durch auf den Vertragsschluss gerichtete, einander entsprechende Willenserklärungen zustande, indem das Angebot ("Antrag") gemäß den §§ 145 ff. BGB angenommen wird. Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, die auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist. Ob eine Äußerung oder ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu verstehen ist, bedarf der Auslegung. Nach §§ 133, 157 BGB sind Verträge so auszulegen, wie die Parteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten, wobei vom Wortlaut auszugehen ist (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36, BAGE 134, 269). Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen. Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen. Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt. Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08
Nachtrag: Auch interessant: BAG, Urt. v. 08.04.2014, Az.: 9 AZR 856/11
19.04.2015 um 22:12 Uhr
melissas victory, unglaublich
19.04.2015 um 22:23 Uhr
Hast Du ein Problem?
Wenn Melissa hier wäre, würde sie auch unter ihrem Nick schreiben. Aber Vorsicht, ich soll einwenig Zickiger sein als sie.
19.04.2015 um 23:42 Uhr
Victorius: „Die BR-Vorsitzende wird nächste Woche mit dem zuständigen Geschäftsführer in meinem Namen sprechen“ Dann müsst ihr ja bereits gewählt haben? Wie soll das denn gehen? Oder meinst Du die BR-Vorsitzende vom Stammwerk? Etwas verwirrend das Ganze.
Gemeint ist die BR-Vorsitzende von Ort, also im Stammwerk.
Ich habe morgen einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, da wird sich sicherlich einiges klären lassen. Wie gesagt, ist die unbefristung für mich wegen der BR-Gründung sehr wichtig.
Weder mein Chef, noch mein Vorarbeiter haben mich von der Arbeitsstätte verwiesen. Im Gegenteil, mein Vorarbeiter war froh das ich da war und hat mir noch zu meinem vorzeitigen Festvertrag aufgrund der Versäumnisse des Chef's gratuliert. Mein Chef macht immer den Schichtplan für die ganze Woche, da war ich auch für die ganze Woche eingeteilt, also hat er mit mir über den Vertragsablauf hinaus geplant.
19.04.2015 um 23:58 Uhr
victory, woher nimmst du diese weisheit
20.04.2015 um 14:42 Uhr
Das ist die Weisheit von tausend Orion Nicks :-) sie wechselt immer schneller aber durch ihr belangloses Geblubber enttarnt sie sich sofort!
20.04.2015 um 17:36 Uhr
Nubbel, moreno, Vitorius und wer sonst noch so.....könnt ihr euch eigentlich selbst noch lesen ? Di hälfte von dem was ihr schreibt beschäftigt ihr euch mit anderen Nicks oder aber den Versuch andere ins Negative Licht rücken zu wollen. Bei euch muss jeder AN Schüttelfrost bekommen. Ladet sie doch alle mal hier ins Forum ein und sagt ihnen vorab euren Nick. Dann bekommt ihr mal Wche real Alive. Und es bleibt dabei, daran ändert auch ihr nix. Es ist alles noch im rechtlichen Rahmen wenn der AV bis zu vier Wochen nach Arbeitsantritt oder Verlängerung unterzeichnet wird; vorrausgesetzt die Absicht ist vorab klar erkennbar.
20.04.2015 um 17:50 Uhr
Ach Snooker ich glaub eher jeder AN bekommt Schüttelfrost das so verpeilte Menschen wie Du mit dem LKW unterwegs sind.
20.04.2015 um 17:58 Uhr
Siehst Du, das ist genau das was ich sage. Was hat meine Tätigkeit hier mit den Antworten zu tun. Erzähl mal im Betrieb bei dir wie Du hier antwortest. Und wenn Du das mit dem Unterzeichen bisz zu vier Wochen danach nicht glauben magst, ruf Deine GEW an.
20.04.2015 um 20:51 Uhr
@nubbel „victory, woher nimmst du diese weisheit“
Die stammt aus ihren täglichen Erlebnissen und den dabei gemachten Erfahrungen.
Aber wenn es so ist, wie @Frajore dass jetzt beschrieben hat, dürfte die Sachlage ja eindeutig sein und er liegt mit seiner Einschätzung nicht daneben.
Und das mit den Tausend Nicks fängt langsam an, auch mir zu gefallen. Ist irgendwie doch lustig sich vorzustellen, wie sich andere gerade wieder die Haare raufen und herumrätseln.
Mir entzieht sich hier zwar der Sinn, aber egal, lustig ist es allemal.
21.04.2015 um 06:34 Uhr
und es geht weiter....
Gestern kam mein Chef zu mir. Er war ausser sich vor Wut, hat mir sofort das ,,du,, entzogen und die Freundschaft gekündigt. Ich hätte mir den Festvertrag erschlichen, da ich die Gesetze kenne und er nicht. Ich hätte ihm sagen müssen, das es ohne schriftl. Verlängerung in einen Festvertrag läuft. Ausserdem hätte ich hinter seinem Rücken Telefonate mit der Personalabteilung geführt. Für den ganzen Ärger den er nun hat, hat er sich herzlich bei mir bedankt. Ich bin schuld, das er nun keine Bekannten von ihm mehr einstellt. Ausserdem war gestern der GW-Sekretär bei ihm, um einen Termin für eine Bellegschaftsversammlung zu fordern, da einzelne MA Mitglieder in der GW sind. Das hat er mir auch angekreidet (zu Recht, aber das weiß er nicht), ich wisse ganz genau, das er mit der GW nicht klar kommt. In Zukunft sollich sehr, sehr vorsichtig sein, was ich mache. Er hat mich im Auge. Das hätte er nie von mir gedacht und sei tief entäucht.
Die BR-Vorsitzende von unserem Stammwerk hat später noch mit dem GF gesprochen. Der ist der Meinung, das ich immer noch unbefristet eingestellt bin und er auch kein weiteres Schriftstück aufsetzen wird, auch keine Unbefristung. Ich habe noch mit dem GW-Sekretär gesprochen. Er meinte, das ich nicht ausreitzen soll. Wenn der GF kein neues Papier aufsetzen will, käme das mir entgegen. Ich hätte ja sowieso schon einen unbefristeten Vertrag. Erst ca. 6Monate vor dem vermeintl. Ablauf müßte ich dann die unbefristung feststellen lassen, da ich mich ja dann evtl. bei der Arbeitsagentur melden müsse. die würde dann ebenfalls darauf bestehen.
heute habe ich nun einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mal sehen, was der so dazu sagt.
21.04.2015 um 20:43 Uhr
Der Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht hat für mehr Klarheit gesorgt. Fakt ist, das ich lt. Gesetz in vielerlei Hinsicht einen unbefristeten Festvertrag habe.
1.) Der erneute Vertrag muß die gleichen Vertragsmerkmale haben, wie der Erste. Das ist bei meinem nicht der Fall. Es ist lt. Anwalt nur eine schriftl. Mitteilung und kein Vertrag nach Vertragsrecht.
2.) Die Verlängerung muß wärend der Laufzeit des ersten Vertrages schriftl. vorgelegt und unterzeichnet werden. ( In meinem Fall Vertragsablauf 31.03., also spätestens 31.03. 24:00Uhr). Vorgelegt wurde am 01.04.
3.) Da ich bereits eine ganze Schicht ,,ohne,, Vertrag gemacht habe, habe ich einen Festvertrag.
4.) Wenn bereits die Arbeit ohne befristung aufgenommen wurde, muß der neue befristete Vertrag einen Sachgrund beinhalten. (War bei mir auch nicht).
5.) Es ist nicht Aufgabe der AN, den AG über das Arbeitsrecht zu informieren. ( Hat nun aber nichts mit dem Vertrag zu tun)
6.) In meinem ersten Vertrag wurde der § ausgegrenzt, der eben diesen unbefristen Übergang regelt. Das ist lt. Gesetz verboten.
Es gibt natürlich noch die möglichkeit, die unbefristung Gerichtlich feststellen zu lassen. Das kann zu jedem Zeitpunkt wärend der Vertragslaufzeit veranlasst werden, jedoch spätestens 3Wochen nach Vertragsablauf.
Da ich dabei bin, mit der GW einen BR zu gründen, haben wir im moment von der Klage abgesehen, da wir uns zuerst um das eine kümmern und das um das andere.
Eine Abweichung von diesem Vorhaben wird natürlich unumgänglich sein, wenn mein AG mir aus irgend einem Grund die kündigung aussprechen sollte.
Wie ich heute nachmittag erfahren habe, hat sich mein Chef nun meinen direkten Vorgesetzten ins Boot geholt, um mich schneller los zu werden. Ausserdem wurden seine Stellvertreter über den Vorfall informiert und vor seinen Karren gespannt. So muß ich eben in alle Richtungen aufpassen.
Also geht der Tanz weiter...
21.04.2015 um 23:57 Uhr
Lass dich nicht kirre machen. Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht.
Wenn dein GW-Sekretär etwas clever ist, setzt er jetzt ein Schriftstück auf aus dem ersichtlich ist, dass drei namentlich benannte des Betriebs, an die GW mit der Bitte um Beistand zur Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands herangetreten sind und sie aktuell aufgrund dieser Anfrage tätig ist.
Damit giltst Du ab sofort als einer der Initiatoren der Wahl und besitzt den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs 3a KSchG.
Gemäß dem Gesetzestext könnte man jetzt auf die Idee kommen, dass hier bereits eine Person als Initiator ausreicht. Im Schrifttum wird hierüber aber noch heftigst gestritten. Zum tätig werden einer GW reicht es ja auch.
Um aber auch rechtlich den Status des § 15 Abs 3a KSchG zu erreichen, sollten hier besser drei Initiatoren benannt werden. Andernfalls gibt es diesen erst ab der ersten Versammlung zur Durchführung der Wahl des Wahlvorstands.
Das sollte aber auch dem AG so bekannt gemacht werden. Passiert dieses nicht und der AG kündigt noch vor der ersten Versammlung fristgerecht, kann er sich auf „nicht wissen“ berufen und eine ansonsten nicht mehr mögliche fristgerechte Kündigung, wäre erst mal gültig.
22.04.2015 um 00:12 Uhr
es lebe victory, nur das dies bei einer befristung im zweifel nichts nützt, du meisterin der suggestion
19.06.2015 um 23:36 Uhr
So, der Drop ist gelutscht. Letzten Freitag hatten wir unsere Bertriebsversammlung mit Wahl des Wahlvorstandes. Heute war die BR-Wahl. Auf mich fielen 16 von 22 Stimmen und ich wurde mit klarer Mehrheit zum BR-Vorsitzenden der beiden Werke hier bei uns gewählt.
Nun gibt es kein zurück mehr.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat verloren.
In diesem Sinne ein schönes WE, Franz-Josef
22.06.2015 um 18:32 Uhr
und weiter gehts:
Ebenhabe ich mit dem leiter der Finanzen telefoniert. Er ist der Meinung, das der BR kein eigenes Büro benötigt, sondern das Büro unseres Aussendienstes zeitweise nutzen kann. Das wäre für so einen kleinen 3-Mann BR ausreichend.
Da wird noch erhebliche Aufklärungsarbeit zu leisten sein.
Es gibt viel zu tun, packen wir es an...
23.06.2015 um 00:29 Uhr
wenn das finanzgenie da nicht mal recht hat
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