Der allgemeine Reinigungsdienst in unserem Krankenhaus wurde vor zwei Jahren zur Firma XY outgesourct.
Einzig der OP-Reinigungsdienst wird noch von uns selbst betrieben.
Eine Kollegin hatte dort gekündigt. Es erfolgte keine Ausschreibung sondern es wurde eine AN der Firma XY vorübergehend eingestellt, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Diese arbeitet natürlich für billigeren Lohn.
Insiderkreise sagen, dass unser AG heuer noch eine Service-GmbH für verschiedene Bereiche plant.
Darf unser AG auf unbestimmte Zeit von einer Fremdfirma jemanden einstellen?
Der BR hat dagegen bereits moniert, da eine Beteiligung bisher unterblieb.
Greift hier nicht das AÜG?
Danke für eure Antworten.