Einstellung ohne BR-Beteiligung
Der allgemeine Reinigungsdienst in unserem Krankenhaus wurde vor zwei Jahren zur Firma XY outgesourct. Einzig der OP-Reinigungsdienst wird noch von uns selbst betrieben. Eine Kollegin hatte dort gekündigt. Es erfolgte keine Ausschreibung sondern es wurde eine AN der Firma XY vorübergehend eingestellt, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Diese arbeitet natürlich für billigeren Lohn. Insiderkreise sagen, dass unser AG heuer noch eine Service-GmbH für verschiedene Bereiche plant. Darf unser AG auf unbestimmte Zeit von einer Fremdfirma jemanden einstellen? Der BR hat dagegen bereits moniert, da eine Beteiligung bisher unterblieb. Greift hier nicht das AÜG? Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (5)
07.04.2015 um 15:07 Uhr
Die "Neukollegin" arbeitet im Verbund mit wirklichen Kollegen, erhält die Weisung vermutlich durch eine eigene Teamleitung und nicht im Rahmen eines fest bestehenden Leistungsverzeichnisses? Ja, das ist Arbeitnehmerüberlassung und muß vertraglich auch so geregelt sein. Besitz der "Entleiher" (also Fremdfirma) keine Entleiherlaubnis, so liegt eine illegale AÜ vor (das wird für beide Seiten richtig teuer) Das festzustellen und zu ahnden ist Aufgabe der entsprechenden Behörden (in Ermangelung anderer Tätigkeiten mach das heutzutage der Zoll)
Dieser Fall ist klassisch und mit absoluter Sicherheit eine AÜ
Der BR sollte dem Einsatz der "Neukollegin" widersprechen.
Das etwas bald anders sein wird, entschuldigt nicht den Verstoß gegen geltende Gesetze.
Ich darf in einer Baustelle mit 60kmh auch keine 130 fahren, nur weil in einer Woche die Baustelle weg ist und ich dann hier 130kmh fahren darf.... so geht das nicht mit den Gesetzen
07.04.2015 um 15:11 Uhr
Wahlfuzzi, Es erfolgte keine Ausschreibung sondern es wurde eine AN der Firma XY vorübergehend eingestellt, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Hier greift das AÜG aller Wahrscheinlichkeit nach, obwohl die Rechtsprechung sich noch nicht ganz einig ist, ob der Einsatz von LAN auf Dauerarbeitsplätzen ok ist. Es greift das AÜG nur dann nicht, wenn der Krankenhausträger mit der Firma XY oder der Service GmbH einen Dienstleistungsvertrag abschließt, was sehr viele AG jetzt machen, weil ihnen das Thema Leiharbeit zu heiß geworden ist. Dann bleibt einem BR nur noch, sich den Dienstleistungsvertrag vorlegen zu lassen und die tatsächlichen Verhältnisse zu beobachten, um überprüfen zu können, ob es sich hier nicht doch um etwas anderes als einen Dienstleistungsvertrag handelt!
07.04.2015 um 20:31 Uhr
ohne zu wissen wie es genau in der Praxis durchgeführt wird, kann man da gar nichts zu sagen. Wenn die clever sind kann man das AUG vergessen und es ist ein normaler Werkvertrag
07.04.2015 um 20:35 Uhr
Ach, was Du nicht sagst! Hast Du auch Brüche in der Linse?
07.04.2015 um 20:56 Uhr
Wenn Ihr die Reinigung selber ausführt und die neue Kraft von Euch Weisungen erhält, wie zu arbeiten ist, greift immer der § 99 BetrVG. Der BR ist zu beteiligen. Wenn nicht kommt § 101 BetrVG in Betracht.
Verwandte Themen
Befristung und Mitbestimmung
ÄlterHat schon jemand Erfahrung mit einer Gerichtsentscheidung wegen einer Befristung, wenn die BR-Beteiligung problematisch war? Also ob es Auswirkungen auf die Befristung hat, wenn Beteiligung fehlerha
Betriebsvereinbarung BEM
ÄlterHallo, unser Arbeitgeber möchte eine BV BEM mit uns abschliessen. Ich stolpere immer wieder über diesen einen Satz, den Rest der BV haben wir geklärt. Der Satz lautet: "Stimmt der betroffene Arbe
Beteiligung des BR bei Arbeitsverträgen - muss BR später (z.B. Arbeitszeit) erneut beteiligt werden?
Älterauf was würdet Ihr achten wenn der AG plötzlich eine Beteiligung des BR bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen vornimmt? ist es denkbar dass mit der "Genehmigung" eines Vertrages auch inhalte
Beteiligung des BR - wie ist die bei Abordnung und Versetzung?
ÄlterKHRM Ich bin Voesitzender eines Betriebsrates und im öffentlichen Dienst beschäftigt. Wir haben eine zweigeteilte Beteiligung. 1. einen Personalrat 2. einen Betriebsrat. Frage beim PersVG gibt es die
Zustimmung zur Einstellung
ÄlterZustimmung zur Einstellung? Bei uns lag eine Einstellung in der BR-Sitzung vor. Da ein BR-Mitglied fehlte waren 12 von 13 BR Mitglieder an der Abstimmung beteiligt. Ergebnis: 6 ja, 5 nein und 1 Entha