Erstellt am 06.04.2015 um 10:17 Uhr von Hartmut
Verstehe ich das richtig, dass mit 'Trinkpausen' in Wirklichkeit die Toilettengänge gemeint sind?? Krass.
Zunächst einmal hat der BR bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle selbstverständlich ein MBR nach §87 BetrVG, und selbstverständlich geht die Kontrolle der Toilettenbesuche zu weit. Hier sehe ich in der Tat das Persönlichkeitsrecht verletzt und das zu tolerieren verbietet sich für euch nach §80 Abs. 1 BetrVG, falls dazu überhaupt ein § erforderlich ist.
Wie solltet ihr vorgehen. Ich würde, nachdem die Sache ja bereits mit der GL besprochen wurde und trotzdem, also ganz bewusst und mit Vorsatz, weiterhin passiert, eine Frist setzen. Diese sollte in Anbetracht der Umstände eine Woche nicht überschreiten, und dann ab zum Arbeitsgericht. Falls ihr die Konfrontation nicht scheut, könnte hier sogar eine e.V. erfolgreich sein.
Erstellt am 06.04.2015 um 10:36 Uhr von gironimo
Ich stimme mit Hartmut überein.
Maßgeblich für Eure Vorgehensweise ist der § 23 Abs. 3 BetrVG.
Ihr müsst beschleießen, dass Ihr diesen Weg gehen wollt. Und beschleißt am Besten auch dazu, dass Ihr einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit dem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht beauftragt.
Und das tut Ihr dann.
Eine entsprechende betriebliche Öffentlichkeitsarbeit begleitend dazu, wäre auch angebracht.
Erstellt am 06.04.2015 um 10:51 Uhr von sakur
@ Hartmund
Zur Verständnis. Die Mitarbeiter müssen sich, um zur Toiletten zu gehen, beim Vorgesetzten abmelden, weil dies früher sich bei 6-7 Leuten sehr gehäuft hat. Ausstempeln müssen die sich dafür nicht. Bei den Trinkpausen müssen die sich nur ausstempeln.
Erstellt am 06.04.2015 um 11:48 Uhr von Hartmut
Ok, also partielle Entwarnung, was die Trinkpausen angeht.
Aber das mit dem Abmelden zur Toilette geht wie gesagt gar nicht. Macht dem Spuk mal ein Ende bitte, und zwar bald.
Erstellt am 06.04.2015 um 11:58 Uhr von dabbelx
Ist es nicht normal, dass man sich beim Vorgesetzten abmeldet, wenn man seinen Arbeitsplatz verläßt? Wenn ein Ma z.B. als Maschinen-Anlagenführer arbeitet, kann er doch nicht einfach seinen Arbeitsplatz verlassen. Ob zu Trinkpausen ausgestempelt werden muss, kann man mit einer BV regeln.
Erstellt am 06.04.2015 um 12:51 Uhr von Pickel
Hartmut, das ist doch Quatsch. Natürlich kann es notwendig sein, dass Personen sich zum Toilettrngang abmelden. Einzig eine Dokumentation der Gänge wäre fraglos zu beanstanden.
Erstellt am 06.04.2015 um 18:01 Uhr von gironimo
Es kommt eben immer auf die Art des Arbeitsplatzes an. Seinem Kollegen sagen, dass man mal eben .... dürfte in den meisten Fällen reichen. Der Vorgesetzte kann ja auch weit weg sein.
Aber in der Tat, es geht um die Überwachung - und da sollte der BR sich durchsetzen.